OLG Koblenz Beschluss vom 10.01.2006 - 1 Ws 18/06 - Keine Anrechnung von Haftzeiten auf die Fahrverbotsfrist
OLG Koblenz v. 10.01.2006: Keine Anrechnung von Haftzeiten auf die Fahrverbotsfrist
Das OLG Koblenz (Beschluss vom 10.01.2006 - 1 Ws 18/06) hat entschieden:
Die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wird nicht auf das Fahrverbot angerechnet, wenn und soweit sich der Verurteilte während dieser Zeit in Haft befunden hat.
"... Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die einen in Freiheit befindlichen Verurteilten treffen soll (Schönke/Schröder-Stree, StGB, 26. Aufl., § 44 Rn. 22). Deshalb wird gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 StGB die Zeit, „in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist“, nicht in die Verbotsfrist eingerechnet. Damit ist zugleich ausgeschlossen, gemäß § 51 Abs. 5 StGB die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn und soweit sich der Verurteilte während dieser Zeit in Haft befunden hat (Schönke/Schröder-Stree a.a.O u. § 51 Rn. 36). ..."