Trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h auf einer autobahnähnlich ausgebauten Straße kann gegen Erhöhung der Geldbuße auf 1.000 DM auf die Verhängung eines Fahrverbots gegen den ärztlichen Leiter einer Tumorklinik verzichtet werden, da er 24 Stunden am Tag abrufbereit sein muss und es wegen der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Klinik von 26 km, besonders zur Nachtzeit, kompliziert ist, rechtzeitig zur Klinik zu kommen.
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