Fährt ein Fahrzeugführer unter Missachtung seiner Wartepflicht aus einem untergeordneten Waldweg auf eine Vorfahrtstraße ein, und wird dadurch ein ankommender Motorradfahrer bei dem Versuch auszuweichen verletzt, haftet der Fahrzeugführer für den entstandenen Schaden. Der Motorradfahrer muss sich ein Mitverschulden von 30% anrechnen lassen, wenn er den Mindestabstand zu dem vor ihm fahrenden Motorradfahrer nicht eingehalten hat. |
das am 07.09.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2/20 O 8/06 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, an den Kläger 10.136,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2005 zu zahlen. |
die Berufung zurückzuweisen. |