Der die Kreuzung geradeaus durchfahrende Verkehrsteilnehmer muss beweisen, dass der grüne Pfeil für den ihm entgegenkommenden Linksabbieger nicht aufgeleuchtet hat, wenn er daraus ihm günstige Rechtsfolgen herleiten will. Kann er diesen Beweis nicht führen, bleibt also ungeklärt, ob der grüne Pfeil das Linksabbiegen frei gab, so kann er von dem Unfallgegner bei gleicher Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge nur die Hälfte seines Schadens ersetzt verlangen. |