Erfasst der Fahrer eines mit Baumstämmen beladenen Sattelschleppers beim Durchfahren einer Alle einen herunterhängenden Ast derart, dass dieser hoch geschleudert wird und auf einen hinter ihm herfahrenden Pkw fällt, so liegt kein unabwendbares Ereignis vor. Der Halter des Sattelschleppers haftet aus der Betriebsgefahr für den verursachten Schaden. |