Entweder durch Sicherungsmängel beim Beladen von Fahrzeugen, aber auch im Gefolge von Schleuderbewegungen während der Fahrt oder als Folge von Unfällen kommt es immer wieder zum Herabfallen von Transportgütern von beladenen Fahrzeugen.
Besonders auf der Autobahn sind derartige Ladungs- und Fahrzeugteileverluste wegen der Geschwindigkeit der nachfolgenden Fahrzeuge besonders unfallträchtig und erfordern daher ein sofortiges Absichern der Gefahrenstelle und den Einsatz aller nur denkbaren Mittel, um dem nachfoglenden Verkehr die Brisanz der Situation zu signalisieren.
Anhänger: Wissenswertes für Fahrlehrer
Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema
Anhänger sind alles andere als unkompliziert. FAHRSCHULE-Autor
Hans-Jürgen Borgdorf hat Wissenswertes für Fahrlehrer
zusammengestellt.
OLG Koblenz v. 07.03.2005:
Der Führer eines Fahrzeuggespanns, der durch verkehrswidriges Verhalten auf der Autobahn Ladung verliert und dadurch ein Hindernis auf beiden Fahrspuren in dieselbe Fahrtrichtung bildet, haftet für einen dadurch verursachten Auffahrunfall. Der Zurechnungszusammenhang wird nicht vollständig dadurch unterbrochen, dass der Lkw-Fahrer am Unfallort Absicherungsmaßnahmen trifft, indem er die Warnblinkanlage des Lkws in Gang setzt und ein Warndreieck aufstellt. Auch ein Mitverschulden des auf die verlorene Ladung auffahrenden Kraftfahrers hebt den Zurechnungszusammenhang nicht auf. Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit gilt auch nicht schon dann, wenn der Auffahrende ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und auf die Warnsignale des Lkw-Fahrers nicht reagiert hat. Dies und eine Verletzung der Gurtanlegepflicht begründen aber eine Mithaftung (Haftungsverteilung 70:30 zu Lasten des Nachfolgenden).
LG Hildesheim v. 17.12.2008:
Der Verlust einer Auffahrrampe auf der Autobahn infolge unzureichender Ladungssicherung begründet die Haftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs, das die Rampe verloren hat.
OLG Hamm v. 06.08.2009:
Wendet der Tatrichter zur Beurteilung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen gegen eine Überladung des Fahrzeugs nicht einfach die VDI-Richtlinie an, sondern holt hierzu eine Sachverständigengutachten ein, dann ist dies vom Rechtsbeschwerdegericht nicht zu beanstanden.