| Ein Unfallgeschädigter, der sein 10 Jahre altes Fahrzeug zunächst regelmäßig in einer markengebundenen Vertragswerkstatt hat warten lassen, in den letzten drei Jahren vor dem Unfall jedoch die Inspektionen und kleineren Reparaturen selbst vornahm oder in einer "freien" Werkstatt erledigen ließ, kann bei einer fiktiven Schadensberechnung nur die Kosten einer gleichwertigen freien Werkstatt verlangen, wenn der Schädiger diese ihm in zumutbarer Weise nachgewiesen hat. |