| Grundsätzlich hat der Verurteilte aufgrund des Veranlassungsprinzips die Kosten, die durch Führungsaufsichtsmaßnahmen entstehen, selbst zu tragen. Die Zurechnung der Kosten findet ihre Grenze jedoch im Übermaßverbot. Als Folge einer unabdingbaren Führungsweisung können in diesem Fall subsidiär die Kosten der Staatskasse auferlegt werden. |
| "Er hat unverzüglich nach der Haftentlassung mit einer psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Therapie seiner Pädophilie und seiner Gewaltproblematik zu beginnen, dies dem Bewährungshelfer nachzuweisen und die Therapie ordnungsgemäß abzuschließen." |
| "Er hat sich 14-tägig bei dem Psychotherapeuten Dr. zur Durchführung einer ambulanten Psychotherapie vorzustellen sowie 14-tägig an der ambulanten Gruppentherapie im Klinikum am Europakanal in 91056 Erlangen, Am Europakanal 71, teilzunehmen. Dies hat er dem Bewährungshelfer nachzuweisen. Die jeweiligen Sitzungen darf er nicht schuldhaft versäumen. Er hat die Therapien ordnungsgemäß abzuschließen. Die Fahrtkosten zu den therapeutischen Behandlungen nach Nürnberg oder Erlangen sowie die Kosten der Behandlung beim Therapeuten Dr. V fallen bis auf weiteres der Staatskasse zur Last." |