| 1. | Auch bei einem wegen (vorsätzlichen) Fahrens ohne Fahrerlaubnis Verurteiltem kann die bei der Verurteilung angeordnete Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis abgekürzt werden. |
| 2. | Dies setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Verkehrstherapie voraus. Als Therapeut kommt hierbei nur ein Diplom-Psychologe, vorzugsweise mit der Zusatzqualifikation Verkehrstherapeut in Betracht. |