Die Verwendung vom Richter vorformulierter und durch Ankreuzen übernommener Entscheidungsgründe kann und darf die stets zwingend gebotene einzelfallbezogene richterliche Prüfung nicht ersetzen - Kostenbescheid für Halter eines Carsharing-Fahrzeugs.
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„Der Betroffene hätte die entlastenden Angaben in dem von der Verwaltungsbehörde übersandten Anhörungsbogen vom 20.02.2013 geltend machen können und müssen, um den Erlass des Kostenbescheids gem. § 25a StVG zu vermeiden. Dies ist nach Aktenlage jedoch nicht erfolgt. Im Verfahren des Antrags auf schriftliche Entscheidung darf der Sachverhalt vom Gericht nicht mehr aufgeklärt oder überprüft werden, so dass Einwände in der Sache nicht mehr mit Erfolg nachgeholt werden können.“ |