| In Fällen, in denen keinem der beteiligten Fahrzeugführer ein Verschulden nachzuweisen ist, kann die reine Betriebsgefahr der Kraftfahrzeuge zum Haftungsgrund werden. Da ein Quad nach Sachverständigeneinschätzung aufgrund des Verhältnisses von Spurweite zum Radstand zumindest bei starker Bremsung als sehr instabil anzusehen ist, ist die Betriebsgefahr eines Quads stets wesentlich höher anzusetzen ist als die eines normalen PKWs. Die Betriebsgefahr eines Pkw kann im Einzelfall vollständig gegenüber der Betriebsgefahr eines Quad zurücktreten. |
| - die Beklagtenparteien als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klagepartei einen Betrag von 3.154,45 € nebst Zinsen hieraus von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.11.2010 zu bezahlen, - die Beklagtenparteien als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klagepartei ein Schmerzensgeld von wenigstens 17.500,00 €, darüber im Ermessen des Gerichts, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.11.2010 zu bezahlen. - festzustellen, dass die Beklagten samtverbindlich verpflichtet sind, dem Kläger jeden weiteren künftigen Schaden aus dem Unfallereignis vom 04.06.2010 zu 50% zu ersetzen, - die Beklagtenparteien als Gesamtschuldner zu verurteilen, auf die Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung an die Klagepartei 1.458,17 € nebst Zinsen hieraus von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen. |
| die Berufung zurückzuweisen. |
- Der Sachverständigen Dipl.-Ing. (FH) K. hat anlässlich seiner Einvernahme vor dem Erstgericht am 31.08.2011 (Bl. 103/106 d. A.) insoweit folgendes ausgeführt:
Diese Feststellungen entsprechen den allgemein zugänglichen Quellen (vgl. etwa Wikipedia, "Quad" Bearbeitungsstand: 24.07.2013,
Diese Feststellungen entsprechen auch, worauf bereits in der Verfügung des Vorsitzenden hingewiesen wurde, den Erfahrungen des Senats (die Instabilität eines Quads war bereits Gegenstand eines beim Senat anhängig gewesenen Verfahrens [Az. 10 U 1656/08]). |
| "Es fiel mir auf, dass von der Innenstadt her ein Quad mit zügiger Geschwindigkeit, ich möchte nicht meinen überhöht, aber doch sportlich, daherkam und auf die Ampel zufuhr. Es war rot und das Fahrzeug stoppte und zwar so, dass sich die Hinterachse vom Teerbelag abhob. Nachdem grün wurde, fuhr das Fahrzeug ebenso sportlich wieder los und fuhr auf die 2. Kreuzung zu ... Aufgrund der akustischen Wahrnehmung ging ich davon aus, weil ich selbst Motorradfahrer bin, dass eine höhere Geschwindigkeit gefahren wurde ... Ich kann aber bestätigen, dass das Quad nach dem Stopp bei der Ampel stark beschleunigt hat." |