- | Einleitung |
- | Allgemeines |
- | Europarecht |
- | Betriebsgefahr |
- | Schadstoffeinstufung |
- | Reifen |
- | Nutzungsausfall |
- | Als 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP); hierbei ist eine maximale eingetragene Leistung von 20 PS (15 KW) möglich. Eine Abgasuntersuchung muss zur Hauptuntersuchung durchgeführt werden. |
- | Als Zugmaschine (ZM); der Vorteil der Zugmaschinenzulassung liegt in der eingetragenen vollen Leistung der Maschine, empfiehlt sich also für PS- und hubraumstarke Maschinen. Da es für Fahrzeuge dieser Zulasssungskategorie keine Grenzwerte gibt, braucht auch keine Abgasuntersuchung durchgeführt zu werden. |