| Der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kfz. kann vom Hersteller des Kfz. keinen Schadensersatz verlangen, wenn diese nach behördlichen Vorgaben entfernt werden kann. |
| 1. | Es wird festgestellt, dass die Beklagtenpartei verpflichtet ist, der Klägerpartei Schadensersatz zu leisten für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs ... durch die Beklagtenpartei resultieren. |
| 2. | Die Beklagtenpartei wird verurteilt, die Klagepartei von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.077,74 € freizustellen. |
| Klagabweisung |