1. |
die Beklagte zu 1 zu verurteilen, an ihn 30.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Dezember 2016 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW Audi A6 2,0 l TDI, FIN: ... und Zug um Zug gegen Zahlung einer von der Beklagten zu 1 noch darzulegenden Nutzungsentschädigung für die Nutzung des PKW zu zahlen;
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2. |
festzustellen, dass die Beklagte zu 2 verpflichtet ist, dem Kläger Ersatz zu leisten für Schäden, die aus der Manipulation des im Klageantrag zu 1 genannten PKW durch die Beklagte zu 2 resultieren;
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-3. |
festzustellen, dass sich die Beklagte zu 1 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1 genannten PKW im Annahmeverzug befindet;
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4. |
die Beklagten zu verurteilen, den Kläger von den durch die Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen.
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