Fährt der Fahrer eines Müllfahrzeugs rückwärts, ohne sich einweisen zu lassen, kann ihn auch dann eine Mithaftung treffen, wenn der Fahrer eines unmittelbar nachfolgenden Pkw in einer Überreaktion sein Fahrzeug zurücksetzt und dabei mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. |
„Mit Müllfahrzeugen darf nur rückwärts gefahren werden, wenn eine geeignete Person den Fahrer einweist. Der Einweisende darf sich nicht auf den hinteren Standplätzen des Müllfahrzeugs aufhalten. Sobald keine Sichtverbindung mehr zwischen Fahrer und Einweiser besteht, hat der Fahrer sofort anzuhalten.“ |