Eltern verletzen die ihrer 9-jährigen Tochter gegenüber bestehende Aufsichtspflicht, indem sie ihr ein Fahrrad ohne Kettenschutz zur Nutzung zur Verfügung gestellt und sie dabei nicht auf die Gefahren der Nutzung eines solchen Fahrrades aufgeklärt und auch nicht dafür Sorge getragen haben, dass das Kind das Fahrrad zumindest nicht mit weiten Hosen nutzt |
1. | die Beklagten zu verurteilen, an ihn 1.768,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2015 zu zahlen; |
2. | die Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 255,85 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2016 zu zahlen; |
3. | die Beklagten zu verurteilen, den Kläger von der Bezahlung der oben bezeichneten außergerichtlichen Anwaltsgebühren des Prozessbevollmächtigten freizustellen. |
die Klage abzuweisen. |