Haben der Geschädigte eines Verkehrsunfalls und das Abschleppunternehmen keine Preisvereinbarung getroffen, schuldet der Geschädigte dem Abschleppunternehmen gemäß § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung. Diese ist gemäß § 287 ZPO zu schätzen. |
Einsatz Fahrzeug bis 14,99t für 1,5 Stunden nach 17 Uhr: | 337,68 € |
Verwahrkosten unstreitig | 77,00 € |
Gesamtbetrag netto | 414,68 € |
Gesamtbetrag brutto (zzgl.19% Mehrwertsteuer) | 493,46 € |