1. |
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 11.602,62 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 11.563,96 seit 10.11.2015 Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des PKW VW Polo Trendline, Fahrgestellnummer: ..., Motornummer CAY B, Leistung 66 kw/90 PS, zahlen.
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2. |
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere € 958,19 vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten gemäß der Rechnung Nr. 1500130 vom 19.11.2015 der Rechtsanwälte ... zu zahlen.
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3. |
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 10.11.2015 in Annahmeverzug hinsichtlich der Übergabe und Übereignung des PKW VW Polo Trendline, Fahrgestellnummer: ..., Motornummer CAY B, Leistung 66 kw/90 PS, befindet.
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