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„Sie haben 3 Monate Zeit, um das Aufbauseminar zu absolvieren. Wenn die Bescheinigung über die abgeschlossene Teilnahme am Aufbauseminar bis zum Ende der auf der Seminaranordnung angegebenen Frist nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, ist diese dazu verpflichtet, Ihnen gemäß § 2a Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Da diese Aufbauseminare nicht regelmäßig stattfinden können und in der Regel ca. 2 bis 4 Wochen dauern, sollten Sie sich unverzüglich um einen Platz in einem Seminar bemühen, da es Ihnen ansonsten nicht möglich sein wird, die Frist zur Abgabe der Seminarbescheinigung einzuhalten. ...
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, im Regionalverband A-Stadt fristgerecht an einem Aufbauseminar teilzunehmen (zum Beispiel wegen verspäteter Anmeldung oder weil mangels Teilnehmern aktuell kein Seminar angeboten wird), so sind Sie trotzdem zur Einhaltung der gesetzten Frist verpflichtet. Aufbauseminare können Sie bei jedem zur Durchführung berechtigten Seminarleiter in Deutschland (also auch in anderen Landkreisen oder Bundesländern) absolvieren.
Wichtiger Hinweis: Weder durch die Anmeldung bei einer Koordinierungsstelle/Seminarstelle noch durch die teilweise oder vollständige Bezahlung der Kursgebühr wird die Frist zur Abgabe der Seminarbescheinigung gewahrt. Nur durch fristgerechte Vorlage der von Ihnen geforderten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem beendeten Aufbauseminar können Sie den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vermeiden.“
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