Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um einen Rechtsanwalt, so darf im Hinblick auf dessen Stellung als Organ der Rechtspflege gemäß § 1 BRAO der Nachweis der Bevollmächtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nur ausnahmsweise aus besonderem Anlass gefordert werden. Wird in einer Vollmacht eines Anwalts seine Zuständigkeit zur Entgegennahme von Zustellungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen, ist eine Zustellung des Bußgeldbescheides an ihn zulässig und kann die Verjährung unterbrechen. |