Hälftiger Schadensausgleich - auch zwischen den Haftflichtversicherern -, wenn ein Linienbusfahrer wegen eines Karnevalsstaus 200 m von der Haltstelle entfernt ohne Warnblinklicht links neben einem rechts verlaufenden befestigten Mehrzweck-Seitenstreifen hält, um die Fahrgäste auf deren Wunsch aussteigen zu lassen, und es dadurch zum Unfall kommt, dass ein aussteigender Fahrgast auf dem Seitenstreifen von einem dorthin gewechselten Kfz erfasst und verletzt wurde. |
das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 24.07.2017 (I-2 O 280/16) aufzuheben und die Klage entsprechend den Anträgen in der 1. Instanz abzuweisen. |
die Berufung zurückweisen. |