1. |
unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel
a) |
es sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs in der Bundesrepublik Deutschland bei Fernabsatzverträgen im Internet für die Außenbeleuchtung von Kraftfahrzeugen geeignete Beleuchtungsartikel anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, wenn diese nicht mit dem amtlich vorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet sind - wie geschehen bei dem F Artikel "SMD LED Nebelscheinwerfer Fiat Brava 182 H1";
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b) |
es sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen im Internet Autoteile und -zubehör anzubieten und dabei
i. |
nicht ordnungsgemäß und entsprechend der gesetzlichen Regelung über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren, wenn dies geschieht wie folgt: "Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB."
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ii. |
nicht ordnungsgemäß und entsprechend der gesetzlichen Regelung über den Wertersatz innerhalb der Widerrufsfolgen zu belehren, wenn dies geschieht wie folgt: "Sie sind nicht verpflichtet, im Falle des Widerrufs die durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu ersetzen, es sei denn, diese erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig und Sie wurden bei Vertragsschluß in Textform darauf hingewiesen.";
wie geschehen im F Artikel ...;
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