Scheinwerfer für Fernlicht und Abblendlicht müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein und dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrszulassungsordnung nur mit dem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen angeboten werden. Werden Fahrzeugteile ohne ein diese Prüfzeichen im Internet angeboten, bedarf es insofern eines ausdrücklichen und deutlich sichtbaren Hinweises bei Aufrufen des Angebots. Ein entsprechender Hinweis, der auf der Seite erst durch ein scrollen nach unten zu finden ist, ist unzureichend. |