1. | Bei dem Abstandsmesssystem Vidit VKS 3.0 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren |
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2. | Aus einer Videoaufzeichnung einer Abstandsmessung kann auf ein vorsätzliches Verhalten des Betroffenen geschlossen werden, wenn aus dem Video kein Fahrvorgang zu erkennen ist, der eine Verkürzung des Sicherheitsabstandes hervorgerufen haben könnte und der Betroffene über einen Fahrzeitraum von 11 Sekunden den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. |
Am 24.03.2014 nutzte der Betroffene als Führer eines PKW auf der Bundesautobahn 81 in Gärtringen den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. Am 14.06.2014 überschritt der Betroffene als Führer eines PKW auf der Autobahn 81 bei Sindelfingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h. Neben einer Geldbuße von 265,00 Euro wurde gegen den Betroffenen ein Fahrverbot von einer Dauer von einem Monat verhängt. Dieses lief am 30.11.2014 ab. Am 19.06.2015 überschritt der Betroffene als Führer eines PKW in Irschenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. |
verwendetes Gerät: VKS 3.0, Fabrikationsnummer DE1003BW Geschwindigkeit Messwert: 139 km/h Toleranz: 5 km/h zugrunde gelegter Wert: 134 km/h Abstand Messwert: 21 m Abzug: 2,50 m Resultat: 18,50 m vorwerfbarer Wert: 19 m |