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eine traumatische subtotale Amputation des linken Armes mit Abriss der Arteria und Vena subclavia, ein Ausriss des Arm-Nervengeflechts (Plexus brachialis), einen Abriss der gesamten vorderen Schultermuskulatur mit ausgeprägtem Weichteilschaden, eine offene Humerusschaftfraktur
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eine Schulterblatt-Mehrfragmentfraktur
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eine Schlüsselbeinfraktur
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multiple Frakturen der (linken) Mittelhandknochen
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eine Fraktur des 7. Halswirbelkörpers sowie des ersten und breiten Brustwirbelkörpers
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Rippenfrakturen
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eine Milzruptur
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eine traumatische Subarachnoidal-Blutung.
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1. |
die Beklagte zu verurteilen, an sie 6.413,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2011 zu zahlen,
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2. |
die Beklagte weiter zu verurteilen, an sie ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2011 zu zahlen,
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3. |
festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr jeglichen aus dem Verkehrsunfallereignis vom 23.05.2011 zukünftig entstehenden materiellen als auch immateriellen Schaden zu erstatten, soweit kein Anspruchsübergang auf Dritte erfolgt ist,
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4. |
die Beklagte weiter zu verurteilen, an sie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.475,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
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