Haben beide Unfallfahrzeuge eine Dashcam und stellen die Fahrer der Polizei deren Aufzeichnungen zur Verfügung, ist das Unfallgeschehen dadurch geklärt. Spätere abweichende Angaben eines Beteiligten sind nicht geeignet. Zweifel hinsichtlich des Kerngeschehens zu begründen. |
"Der Unfallhergang wurde nach den am Unfallort getätigten Angaben der Beteiligten gefertigt. 01.NB... 02.MC... 01 befuhr mit dem PKW 01 die B 104 aus Richtung Weitin kommend in Fahrtrichtung Neubrandenburg Rostocker Straße. 02 befuhr mit dem Transporter 02 die B 104 aus Richtung Weitin kommend in Fahrtrichtung Neubrandenburg Rostocker Straße. Unfallhergang nach den Angaben des 01:
Unfallhergang nach den Angaben des 02:
Beide Fahrzeuge besitzen Dashcams. Die Aufnahmen wurden von beiden Fahrzeugführern zur Verfügung gestellt, durch die Polizeibeamten gesichtet und bestätigten den Unfallhergang nach den Angaben des 02. Zum Unfallzeitpunkt befanden sich keine weiteren Fahrzeuge in der Rostocker Straße. Die Aufnahme der Dashcam des Transporters 02 wurde durch den Fahrzeugführer 02 freiwillig zur Verfügung gestellt und als Beweismittel in Verwahrung genommen." |
1. | seines Fahrzeugschadens Die Schadenshöhe ergebe sich aus dem Gutachten des Sachverständigen .... Danach betrügen die Reparaturkosten ... € brutto. Das Fahrzeug werde gegen Rechnungslegung repariert. Die Rechnung werde nach Erhalt übermittelt. |
2. | Schadensermittlungskosten Für das Gutachten des Sachverständigen ... habe dieser ihm eine Rechnung über ... € erteilt. |
3. | Unfallpauschale Er begehre zudem die übliche Unfallpauschale in Höhe von ... €. |
4. | Merkantiler Minderwert Aus dem Gutachten des Sachverständigen ... ergebe sich ein solcher in Höhe von ... €. |
1. | die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn, den Kläger, einen Betrag in Höhe von ... € nebst Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
2. | Die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, ihn, den Kläger, von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von ... € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über denn jeweiligen Basiszinssatz der EZB daraus seit Rechtshängigkeit freizustellen. |
die Klage abzuweisen. |