| 1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 66.640,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2018, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges VW Touareg Edition, 3.0 l V-6 TDI, FIN: ..., abzüglich der Zahlung einer Nutzungsentschädigung in EUR pro gefahrenem km seit dem 20.11.2015 (Laufleistung zum Zeitpunkt des Kaufvertrages: 0 km), die sich nach folgender Formel berechnet:
(66.640,00 EUR x gefahrene Kilometer) : 500.000 km
zu zahlen;
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| 2. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 3.718,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2018 zu zahlen,
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| 3. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.954,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2018 zu zahlen,
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| 4. |
festzustellen, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des Pkw's des Klägers, VW Touareg Edition, 3.0 l V-6 TDI, FIN: ..., in Annahmeverzug befinden,
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| 5. |
festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, an den Kläger Schadensersatz zu zahlen für Schäden, die aus der Ausstattung des Fahrzeuges VW Touareg Edition, 3.0 l V-6 TDI, FIN: ..., mit der manipulierenden Motorsoftware resultieren.
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