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Ergeben sich bei der Blutentnahme eines Betroffenen 67,7 ng/ml Codein und zusätzlich positive Befunde von Morphin, ist die Fahrerlaubnis des Betroffenen wegen Konsums von Opiaten und der sich daraus ergebenden Fahrungeeignetheit zu entziehen. Seine spätere Einlassung, während eines längeren Zeitraums regelmäßig die Schmerzmittel Voltaren Salbe sowie Ibuprofen sowie Paracetamol eingenommen zu haben, ist unglaubwürdig, wenn er auf Fragen der Ärztin bei der Fahreignungsbegutachtung ausdrücklich versichert hat, keinerlei Medikamente regelmäßig einzunehmen.
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