| Der seit dem 1. 2. 2005 geltenden gesetzlichen Neuregelung in § 29 StVG ist ein im Rahmen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens geltendes Verwertungsverbot jedenfalls hinsichtlich solcher Einträge nicht zu entnehmen, die von der Überliegefrist des Absatzes 7 Satz 1 erfasst und deshalb noch nicht (endgültig) gelöscht sind. |
| - | Entscheidung vom 14. 2. 2002, rechtskräftig seit 7. 5. 2002: über 125 € Geldbuße und Fahrverbot wegen Rotlichtmissachtung am 16. 11. 2001 als Führer eines Pkw; |
| - | Entscheidung vom 24. 2. 2003, rechtskräftig seit 13. 3. 2003: 75 € Geldbuße wegen Unfallverursachung infolge nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen am 21. 12. 2002 als Führer eines Pkw. |