Das Verkehrslexikon

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Die Fahrerlaubnis im Verwaltungsrecht




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Führerschein und Führerscheinklassen
-   Befristete Fahrerlaubnisse
-   Ausländische Führerscheine
-   Zum Wohnsitz
-   Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden
-   Vorläufige Fahrerlaubnis im Eilverfahren
-   Probefahrerlaubnis und Nachschulung
-   Fahreignung
-   Verkehrsunterricht
-   Verfahrensrecht



Einleitung:


Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung, Fahrzeuge bestimmter Klassen im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Über sie wird dem Berechtigten ein Führerschein als Beweisurkunde für die bestehende Fahrerlaubnis erteilt.

Zuständig für Erteilung und Entzug sowie für Auflagen und Beschränkungen sind die nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden (Fahrerlaubnisbehörden), und zwar in erster Linie die des Hauptwohnsitzes des Betroffenen, sonst die des jeweiligen Aufenthaltsortes bzw. beim Fehlen eines inländischen Wohn- oder Aufenthaltsortes jede untere Verwaltungsbehörde.

Vor dem Erwerb einer Fahrerlaubnis muss die Befähigung zum Führern von Kraftfahrzeugen in Fahrschulen theoretisch und praktisch erworben und durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen werden.

Beweispflichtig für seine Fahrbefähigung und für seine außerdem nötige charakterliche und geistige Fahreignung ist der Betroffene. Um bei Zweifeln jeglicher Art an der Fahreignung Entscheidungen treffen zu können, steht den Fahrerlaubnisbehörden ein reichhaltiges Arsenal an Hilfsmitteln zur Verfügung (Drogen-Screenings, Abstinenznachweise, Facharztgutachten, medizinisch-psychologische Fahreignungsgutachten usw.).

Zum Erhalt und zur Verbesserung ihrer Fahrbefähigung und Fahreignung werden den Betroffenen aus gegebenem Anlass Hilfen angeboten (Verkehrsunterricht, Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung, allgemeine und besondere Aufbauseminare, verkehrspsychologische Beratungen).

Fraglich ist, ob in Führerscheinsachen in Bayern noch ein Vorverfahren stattfindet oder ob statt des Widerspruchs unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden muss. § 15 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO sieht bei Verwaltungsakten, die personenbezogene Prüfungsentscheidungen enthalten, nach Wahl des Betroffenen den Widerspruch oder die Klage vor. Ist man der Auffassung, dass die Erteilung oder der Entzug einer Fahrerlaubnis eine solche Prüfungsentscheidung ist, dann bliebe es bei dem Wahlrecht. Ist man der Ansicht, dass dies nicht der Fall ist, dann bestimmt § 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO):
   Soweit in Abs. 1 nichts Abweichendes geregelt ist, entfällt das Vorverfahren nach § 68 VwGO.

Das Verwaltungsgericht München (Beschluss vom 29.07.2008 - M 6b S 08.2807) ist der Auffassung, dass es sich nicht um eine personenbezogene Prüfungsentscheidung handelt und geht daher davon aus, dass in Führerscheinsachen ein Vorverfahren nicht mehr stattfindet.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Verkehrsverwaltungsrecht

Stichwörter zum Thema Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahreignungs-Bewertungssystem

Stichwörter zum Thema MPU

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Führerschein und Führerscheinklassen:


Die Fahrerlaubnis

Ausnahmen vom Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis

Die Führerscheinklassen

Die neue Klasse S und Quads

Begleitetes Fahren ab 17

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Befristete Fahrerlaubnisse:


BVerwG v. 23.01.2003:
Verkehrsverstöße, die zwar noch nicht die Annahme rechtfertigen, der Betreffende sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet, aber gleichwohl berechtigterweise gewisse Zweifel an der Eignung aufkommen lassen, dürfen von den zuständigen Behörden zum Anlass genommen werden dürfen, Fahrerlaubnisse mit Fristen von weniger als fünf Jahren zu versehen; dies gilt nach dem Vorstehenden auch und gerade für Fahrerlaubnisse, die zur Personenbeförderung befähigen.

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Probefahrerlaubnis und Nachschulung:


Die Fahrerlaubnis auf Probe und die Probezeit

Aufbauseminar / Nachschulung

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Fahreignung: - nach oben -

Fahreignung als Voraussetzung für die Erteilung bzw. Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

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Ausländische Führerscheine:


Ausländische Fahrerlaubnis - Auslandsführerschein

Stichwörter zum Thema EU-Führerschein

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Zum Wohnsitz:


Zum Prinzip des ordentlichen Wohnsitzes (185-Tage-Regelung)

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Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden:


OLG Stuttgart v. 18.08.2005:
Mitteilungen der Justizbehörden an das Kraftfahrt-Bundesamt zwecks Eintragung in das Verkehrszentralregister unterliegen der gerichtlichen Überprüfung im Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vor. Die Punktebewertung ist nur im Verwaltungsrechtsweg anfechtbar.

OVG Bautzen v. 19.04.2006:
Die Mitteilungen der Strafbehörden über Verurteilungen für Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind Mitteilungen im Sinne des § 22 Abs 1 GVGEG, für die der Rechtsweg nach § 23 GVGEG gegeben ist. Entzieht die Fahrerlaubnisbehörde auf der Grundlage dieser Mitteilung die Fahrerlaubnis, ist sie Empfängerstelle nach § 22 GVGEG , so dass der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit nach § 22 Abs 1 S 2 GVGEG ausgeschlossen ist, wenn nicht vor der Fahrerlaubnisentziehung bereits ein solcher Antrag gestellt wurde. Die Datenmitteilung ist dann im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

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Vorläufige Fahrerlaubnis im Eilverfahren:


Eilverfahren in Fahrerlaubnissachen

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Verkehrsunterricht:


Die verwaltungsrechtliche Anordnung zur Teilnahme an einem Verkehrsunterricht

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Verfahrensrecht:


Die Rechtsmittelbelehrung in den verschiedenen Verfahrensarten

VG Düsseldorf v. 28.10.2016:
Die Bekanntgabefiktion des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG NRW ist nicht anwendbar, wenn der Tag der Aufgabe des Verwaltungsakts nicht feststeht; dieser Tag ergibt sich insbesondere nicht zwingend aus dem Bescheiddatum. Es gibt keinen Anscheinsbeweis oder allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein Bescheid am Tag seiner Herstellung bzw. seiner Datierung auch zur Post gegeben wird.

VG Bremen v. 10.01.2018:
Entscheidet sich die Fahrerlaubnisbehörde für eine Zustellung des Bescheides an den Verfahrensbevollmächtigten gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 4 VwZG, so wird Klagefrist im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Lauf gesetzt. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob der Bescheid nebst Empfangsbekenntnis zu einem früheren Zeitpunkt in den Machtbereich des Verfahrensbevollmächtigten gelangt war.

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 26.04.2021:
Mitführen einer Minikamera in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung als schwerwiegende Täuschungshandlung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 19.07.2019:
Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse eines Fahrlehrers: Erforderlichkeit des Niveaus C1 des GER

Verwaltungsgericht Köln v. 17.06.2025:
Zur Umstellung einer alten Fahrerlaubnisklasse 3 auf C1/C1E nach gerichtlicher Entziehung und Neuerteilung mit Beschränkung

Verwaltungsgericht Minden v. 02.08.2024:
Anspruch auf Ausstellung eines Führerscheins der Klasse A ohne Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04

Verwaltungsgericht Köln v. 15.01.2024:
Überschreitung der Zwei-Jahres-Frist für die Aushändigung des Führerscheins nach § 18 Abs. 2 Satz 3 FeV und Ausnahmegenehmigung

Verwaltungsgericht Köln v. 15.12.2022:
Zur Gültigkeit der Fahrerlaubnisprüfung bei Überschreitung der Zwei-Jahres-Frist bis zur Aushändigung des Führerscheins

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 25.01.2022:
Zum Widerruf der Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei hohen Nichtbestehensquoten und der behördlichen Aufklärungspflicht

Verwaltungsgericht Aachen v. 18.07.2019:
Zur Rücknahme einer Fahrerlaubnis bei Erlangung durch Vorlage eines gefälschten syrischen Führerscheins

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 22.03.2018:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug: Klasse B belegt keine Befähigung für A1, A2, BE nach langer Zeit

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.03.2016:
Zur Bewertung des fahrpraktischen Teils der Fahrlehrerprüfung als Verwaltungsakt und der eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle

Verwaltungsgericht Minden v. 28.05.2021:
Sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Fahreignung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.02.2017:
Zur Herausgabe eines Führerscheins nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Wirksamkeit, Auslegung und Anfechtbarkeit des Verzichts

Oberverwaltungsgericht NRW v. 05.06.2014:
Zur hinreichenden Klärung der Identität eines Fahrerlaubnisbewerbers bei fehlendem Pass, aber geklärter ausländerrechtlicher Aktenlage

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 15.10.2015:
Zur Jahresfrist für die praktische Fahrprüfung und Ermessen bei Ausnahmen nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 FeV

Verwaltungsgericht Köln v. 25.03.2015:
Zur Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse B (Streckenführerschein); Anforderungen an unzumutbare Härte

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 18.11.2013:
Zur materiellen Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen und deren formalisiertem Nachweis; kein Anspruch auf praktische Prüfung bei fehlender Befähigung trotz

Verwaltungsgericht Köln v. 26.07.2013:
Identitätsnachweis für Fahrerlaubnis: Duldungsbescheinigung nicht ausreichend

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.06.2011:
Erteilung einer Fahrerlaubnis trotz fehlenden Passes bei geklärter Identität

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.02.2013:
Zur Eintragung der Ortskunde im Führerschein zur Fahrgastbeförderung für das gesamte Kreisgebiet Recklinghausen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.11.2012:
Unwirksame Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelhafter Zustellung der Entziehungsverfügung; Fortbestand der Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Minden v. 06.06.2011:
Kein Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE bei fehlendem Vorbesitz und abgelaufener Prüfungsfrist

Verwaltungsgericht Minden v. 16.07.2010:
Zur Ablehnung einer einstweiligen Anordnung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis und der Notwendigkeit einer Prüfung nach langer Fahrpause.

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 07.06.2010:
Zur Prüfungspflicht bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach 15-jähriger Entziehung und fehlender aktiver Verkehrsteilnahme

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 30.10.2008:
Zur Identitätsfeststellung bei Fahrerlaubnisantrag durch Ausweisersatz

Verwaltungsgericht Minden v. 13.11.2008:
Zur Notwendigkeit einer Fahrerlaubnisprüfung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach über elfjähriger Fahrpause

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.08.2008:
Zur Umschreibung einer Bundeswehrfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 01.06.2005:
Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Unmittelbares Erlöschen und Anfechtungsvoraussetzungen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.01.2005:
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Bestehens einer Fahrerlaubnis bei Beantragung eines Ersatzführerscheins

Verwaltungsgericht Münster v. 25.02.2008:
Kein Anspruch auf Wiedererteilung von LKW-Fahrerlaubnisklassen nach Ablauf ohne neue Prüfung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.08.2007:
Zum Nachweis der Geburtsdaten bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch Zusammenschau von Urkunden

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 13.12.2006:
Zum Widerruf der Fahrschulerlaubnis bei unzureichendem Theorieunterricht und Unzuverlässigkeit des Fahrschulinhabers

Verwaltungsgericht Münster v. 10.11.2006:
Fahrerlaubnisklassen C und CE: Zweijahresfrist nach § 24 Abs. 2 FeV und Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 25.10.2006:
Zur einstweiligen Anordnung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Erlangung unter falschen Personalien

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 06.11.2014:
Mindestalter (Fahrerlaubnis)

Verwaltungsgericht Stade v. 28.01.2013:
Mindestalter (Fahrerlaubnis)

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 17.01.2013:
Fahrlehrer

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 25.11.2015:
Fahrprüfung

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 04.05.2012:
Zuständigkeit / Führerscheinstelle

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 14.12.2011:
Fahrlehrer

Verwaltungsgericht Karlsruhe v. 17.04.2008:
Fahrschule

Verwaltungsgericht Sigmaringen v. 09.10.2012:
Fahrlehrer

Verwaltungsgericht Freiburg v. 29.07.2013:
Fahrerlaubnis auf Probe

Verwaltungsgericht Hannover v. 14.09.2011:
Mindestalter (Fahrerlaubnis)

Verwaltungsgericht Mainz v. 13.02.2008:
Fahrlehrer

Verwaltungsgericht Göttingen v. 05.06.2009:
Fahrlehrer

Verwaltungsgericht Mainz v. 01.02.2006:
Führerscheinklassen

Verwaltungsgericht Köln v. 25.04.2012:
Fahrlehrer

Verwaltungsgericht Stade v. 20.01.2005:
Prüfungsfreie Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Köln v. 11.05.2009:
Fahrlehrer

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 26.09.2003:
Fahrgastbeförderung

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 19.12.2001:
Bestandsschutz (Führerscheinklasse)

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 27.07.2001:
Fahrgastbeförderung

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 07.09.2000:
Ersatzführerschein

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 03.05.2000:
Krankheiten (Fahrerlaubnis)

Verwaltungsgericht Minden v. 22.10.2004:
Gutachten

Verwaltungsgericht Minden v. 27.02.2002:
Alkohol und Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Lüneburg v. 16.10.2019:
Führerschein

Verwaltungsgericht Würzburg v. 13.11.2019:
Fahrlehrer

VGH München v. 24.02.2020:
Fahrschule

Verwaltungsgericht Koblenz v. 30.04.2020:
Einsatzfahrzeuge

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 11.11.2021:
Führerschein

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 23.06.2023:
Praktische Fahrprüfung

Verwaltungsgericht München v. 24.02.2025:
Fahrerlaubnisklassen

Verwaltungsgericht München v. 25.03.2024:
Fahrprüfung

Verwaltungsgericht München v. 19.02.2024:
Fahrerlaubnisklassen

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 19.12.2023:
Prüfungsfreie Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht München v. 16.02.2023:
Engstelle

Verwaltungsgericht Augsburg v. 21.11.2022:
Fahrprüfung

Verwaltungsgericht Karlsruhe v. 31.10.2024:
Ersatzführerschein

Verwaltungsgericht Karlsruhe v. 16.08.2024:
Zuständigkeit / Führerscheinstelle

Landgericht Limburg a.d. Lahn v. 06.04.2023:
Führerscheinklassen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 14.11.2018:
Fahrerlaubnisklassen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 09.02.2018:
Ersatzführerschein

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 09.10.2017:
Vertrauensschutz (Führerschein)

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 21.10.2016:
Prüfungsfreie Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Halle v. 09.04.2015:
Verzicht (Fahrerlaubnis)

Niedersächsisches Finanzgericht v. 26.05.2016:
Fahrsicherheitstraining

Verwaltungsgericht Hamburg v. 24.04.2014:
Ersatzführerschein

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