1. | Zur Umgrenzungsfunktion des Bußgeldbescheids, wenn die Tat umgangssprachlich beschrieben ist und einen Schreibfehler enthält, der zur Auslegung Anlass gibt („auf Hand getickert“). |
2. | Das Rechtsbeschwerdegericht prüft die Beweiswürdigung im Zulassungsverfahren grundsätzlich nicht auf Rechtsfehler, weil ein derartiger Verstoß regelmäßig nicht abstraktionsfähig, sondern auf den Einzelfall bezogen ist. |