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Beim Ersatz für einen beschädigten Ampelmast ist nach den Grundsätzen „neu für alt“ ein Vorteil im Sinne einer messbaren Vermögensmehrung, die Folge der Schadenbeseitigung ist, zu berücksichtigen. Die Vermögensmehrung ist je nach Art des beschädigten Gegenstandes unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des Geschädigten zu ermitteln. Eine verlängerte Nutzungsmöglichkeit der neuen Sache ist grundsätzlich ein geldwerter Vorteil, weil eine erneute Ersatzbeschaffung später vorzunehmen ist und somit zukünftige Aufwendungen erspart werden. Insbesondere beim Fehlen eines seriösen Gebrauchtwagenmarktes ist der Vermögensvorteil nach der verlängerten Lebensdauer der neuen Sache zu bestimmen. Dabei ist die längere Lebensdauer zur Gesamtlebensdauer ins Verhältnis zu setzen und dann prozentual vom Neupreis zum Schadenzeitpunkt in Abzug zu bringen.
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