Ein verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer hat den durch den Zusammenstoß mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw entstandenen Schaden allein zu tragen, wenn den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft. |
1. | den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 772,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.10.2010 zu zahlen, |
2. | den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.10.2010 zu zahlen, |
3. | den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |