Fehlt es insoweit an einer vom Geschädigten beglichenen Rechnung und einer Honorarvereinbarung, die der Geschädigte für plausibel halten durfte, so ist die Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten unabhängig von Rechnung und Vereinbarung zu ermitteln. Im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO bedarf es dabei einer geeigneten Schätzgrundlage. Hierfür sind die Vergütungsgrundsätze des JVEG eine geeignete Grundlage. |
Betrag | |
Grundhonorar | 496,00 € |
Fahrtkostenpauschale |
26,00 € |
Fotokosten Berechnung: 14 Stück à 2,20 € |
30,00 € |
Fotokosten (Kopie) Berechnung: 14 Stück à 1,10 € |
15,40 € |
Auslagen / Nebenkosten | 25,00 € |
netto-Betrag | 593,20 € |
zzgl. 19% Umsatzsteuer | 112,71 € |
brutto-Betrag | 705,91 € |
geleistet | 661,64 € |
streitiger Betrag | 44,27 € |
1. | Unter Abänderung des am 12.07.2018 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese, Aktenzeichen 531 C 71/17 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 44,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2017 zu zahlen. |
2. | Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von ihren außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 70,20 € freizustellen. |
die Berufung zurückzuweisen. |
"Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf Grundlage der Schadenhöhe aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten, gemäß den nebenstehenden Honorartabellen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto, ggf. zzgl. einer merkantilen Wertminderung, maßgebend. Bei Totalschaden ist der Brutto-Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 75 %, reduziert sich das Grundhonorar um 25 %." |
Betrag | |
Grundhonorar | 496,00 € |
Fahrtkosten Berechnung: 24km à 0,30 € |
26,00 € |
Fotokosten Berechnung: 14 Stück à 2,20 € |
30,00 € |
Fotokosten (Kopie) Berechnung: 7 Seiten à 1,00 € |
7,00 € |
Auslagen / Nebenkosten Berechnung: 14 x 0,90 € + 11 x 0,50 € + 1,00 € |
19,10 € |
netto-Betrag | 530,10 € |
zzgl. 19% Umsatzsteuer | 106,42 € |
brutto-Betrag | 666,52 € |
geleistet | 661,64 € |
Restbetrag | 4,88 € |