Das Verkehrslexikon

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Sachverständigenkosten im Verkehrsrecht




Gliederung:


   Einleitung
Weiterführende Links
Allgemeines
Verfassungsrechtsprechung
Kleinschaden / Bagatellschadensgrenze
Mehrere Angebote einholen?
Reparaturbestätigung
Ergänzung / Stellungnahme zu Einwendungen
Empfehlung durch "Unfallhelfer"
Gebührenhöhe bei Kfz-Sachverständigengutachten
Aufklärungspflicht
Darlegungslast
Bemessung der Gutachterkosten an der Schadenshöhe
Honorarbefragungen durch Verbände
Angemessenheit nach dem JVEG
Fahrtkostenpauschale / Nebenkosten
Entfernt ansässiger Sachverständiger
Gebührenvereinbarung
Sicherungsabtretung und Rechtsdienstleistung
Sachverständigenkosten in der Kostenfestsetzung
Unterlassungsanspruch gegen Haftpflichtversicherer?
Keine Haftungsquote bei den SV-Kosten?
Kein Ersatz bei verschwiegenen Vorschäden oder Fehlinformationen
Sachverständigenkosten und Quotenvorrecht
Sachverständigenkosten des Ermittlungsverfahrens
Taxikonzession - Behördenauslagen

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Einleitung:


Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug beschädigt worden ist, muss der Geschädigte nicht nur seiner Beweislast hinsichtlich der Schadenshöhe nachkommen, sondern er hat darüber hinaus auch ein schützenswertes Interesse daran, sich über die Art und den Umfang der eingetretenen Schäden umfassend zu informieren.

Hieraus folgt das selbstverständliche Recht des Geschädigten, zumindest beim zu erwartenden Überschreiten bestimmten Bagatellschadensgrenze einen für die entsprechende Fahrzeugart geeigneten technischen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen, wobei die dafür entstehenden Kosten als Teil des Fahrzeugschadens vom Schädiger zu tragen sind.

Immer wieder versuchen viele Haftpflichtversicherer, sich mit weitgehend nicht stichhaltigen Einwendungen gegen die Höhe von Sachverständigengebühren zur Wehr zu setzen.

Die allgemeinen Grundsätze der Berechnung der Sachverständigenkosten stellt das Amtsgericht Dresden (Urteil vom 03.04.2017 - 115 C 341/16) wie folgt dar:

1.  Zu Grundsätzen für die Honorarrechnung des Sachverständigen, falls Geschädigter die Rechnung noch nicht bezahlt hat, und zu Anforderungen in diesen Fällen an die vom BGH postulierte "Plausibilitätskontrolle" des Geschädigten.

2.  Es entspricht unabhängig davon, inwieweit eine Preisabrede mit dem Sachverständigen besteht, das (unbeglichene) Honorar nicht dem erforderlichen Herstellungsaufwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn und soweit dieses Honorar objektiv deutlich überhöht ist und dies subjektiv für den Geschädigten erkennbar ist.

3.  Bezugspunkt der Feststellung einer objektiv vorliegenden deutlichen Überhöhung ist die branchenübliche Vergütung in der Branche der KFZ-Sachverständigen. Hierfür bietet es sich an, die jeweils aktuelle BVSK-Honorarbefragung heranzuziehen. Hierbei ist auch eine solche Vergütung noch als üblich anzusehen, welche am oberen Ende des Honorarkorridors HB V angesiedelt ist; auf einen Mittelwert ist nicht abzustellen. Da nur eine deutliche Überhöhung des Honorars der Erforderlichkeit entgegensteht, führt nicht jede geringfügige Überschreitung der Sätze der BVSK-Befragung zur Verneinung der Erforderlichkeit der Vergütung. Vielmehr ist eine deutliche Überschreitung von mindestens 15 - 20% zu fordern.

4.  Bei der Prüfung der subjektiven Erkennbarkeit einer deutlichen Überhöhung des Honorars für den Geschädigten ist auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektive Schadensbetrachtung). Eine deutliche Überhöhung des Sachverständigenhonorars wird dem Laien-Geschädigten im Regelfall weder bei Vertragschluss noch Rechnungstellung erkennbar sein, weil ein Geschädigter regelmäßig über keine Kenntnisse über die übliche Vergütungsstruktur und -höhe auf dem Markt von KFZ-Sachverständigen verfügt und eine Überschreitung des branchenüblichen Honorars daher nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. Eine Erkennbarkeit für den Geschädigten wird man letztlich nur dann bejahen können, wenn der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Verfahrenskosten - Prozesskosten

Stichwörter zum Thema Sachverständigen-Gutachten

Sachverständigengutachten nach einem Unfallschaden - Kfz-Sachverständiger

Sachverständigenkosten im Verkehrsrecht

Sachverständigenauswahl und Gutachtenmängel

Der Schädiger muss auch die Kosten für ein mangelhaftes oder unbrauchbares Gutachten erstatten

Sachverständigenkosten in der Kasko- und Rechtsschutzversicherung

Der Sachverständigenbeweis im Zivilverfahren

Der Sachverständigenbeweis im Straf- und OWi-Verfahren

Zur Kostenerstattung für Privatgutachten, die in das Verfahren eingebracht wurden

Ersatz von SV-Kosten für Gutachten, die von den Parteien des Rechtsstreits beauftragt wurden

Gebühren und Kosten im Verkehrsrecht

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Allgemeines:


BGH v. 17.12.2002:
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass die Kosten für vorprozessual erstattete Privatgutachten nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden können. Insoweit genügt es nicht, wenn das Gutachten irgendwann in einem Rechtsstreit verwendet wird, sondern das Gutachten muss sich auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden sein. Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig.

BGH v. 30.11.2004:
Die Bagatellschadensgrenze für die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen liegt bei etwa 700 bis 750 €.

AG Aachen v. 28.04.2005:
Die Kosten für einen Sachverständigen, der die tatsächliche Durchführung einer Kfz-Reparatur bescheinigt, sind ersatzfähig, wenn der Geschädigte das unfallbeschädigte Kraftfahrzeug in Eigenregie repariert hat.

BGH v. 04.04.2006:
Für die Bemessung der Vergütung des Sachverständigen ist der Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung maßgeblich, wobei nach § 632 BGB - in dieser Reihenfolge - ihre tatsächliche Absprache, eine eventuell vorliegende Taxe oder die übliche Vergütung den Inhalt der Vereinbarung bestimmen. Andernfalls ist eine verbleibende Vertragslücke nach den Grundsätzen über die ergänzende Vertragsauslegung zu schließen, für die Gegenstand und Schwierigkeit der Werkleistung und insbesondere die mit dem Vertrag verfolgten Interessen der Parteien von Bedeutung sein können. Nur wenn sich auf diese Weise eine vertraglich festgelegte Vergütung nicht ermitteln lässt, kann zur Ergänzung des Vertrages auf die Vorschriften der §§ 315, 316 BGB zurückgegriffen werden.

BGH v. 04.04.2006:
Bei der Bemessung der Vergütung eines Kfz-Sachverständigen muss entscheidend darauf abgestellt werden, welche Bedeutung die geschuldete Arbeit für den anderen Teil hat, wobei Schwierigkeit, Ungewöhnlichkeit oder Dauer der verlangten Tätigkeit in die Abwägung ebenso einzubeziehen sind wie sonstige übliche Bemessungsfaktoren für die Bewertung der Leistung, etwa besondere mit der Dienstleistung erzielte Umsätze oder Erfolge. Andererseits fällt ebenso entscheidend ins Gewicht, dass das von einem Wert- oder Schadensgutachter begehrte Honorar die Gegenleistung für das als Erfolg des Werkvertrags geschuldete Gutachten darstellt, so dass das Honorar in angemessenem Verhältnis zu dem stehen muss, was der Auftraggeber durch das Gutachten an wirtschaftlichem Wert erhalten soll, wobei nicht außer acht gelassen werden darf, welche Honorare andere Sachverständige für ähnliche Gutachten verlangen.

BGH v. 10.10.2006:
Sind die Leistungen einem als einheitlich empfundenen Wirtschaftsbereich zuzuordnen, wie es etwa bei Leistungen von Kfz-Sachverständigen der Fall sein wird, kann sich eine Üblichkeit im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB auch über eine im Markt verbreitete Berechnungsregel ergeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Parteien über eine Bemessung des Honorars unter Berücksichtigung der Schadenshöhe einig waren.

OLG Düsseldorf v. 16.06.2008:
Auch wenn das vereinbarte oder vom Sachverständigen einseitig festgesetzte Entgelt objektiv überhöht ist, ist es bei der gebotenen subjektiven Schadensbetrachtung regelmäßig als der „erforderliche“ Aufwand anzuerkennen. Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten können dem Geschädigten gegenüber nur erhoben werden, wenn ihn ein Auswahlverschulden trifft oder die Überhöhung derart evident ist, dass eine Beanstandung von ihm verlangt werden muss.

AG Aichach v. 18.07.2008:
Mit der Abtretung des Unfallschadens-Ersatzsnspruchs in Höhe der Sachverständigenkosten an Erfüllungs Statt wird der Sachverständige zur Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers aktivlegitimiert. Es liegt keine verbotene Rechtsberatung vor, weil der Sachverständige ausschließlich ein Geschäft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreibt.

LG Halle v. 22.01.2009:
Für ihre Einstandspflicht als Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensposition „Gutachterkosten“ kommt es nicht darauf an, ob eine bestimmte Vereinbarung der Klägerin mit dem Sachverständigen über die Höhe seines Honorars wirksam zustande gekommen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages zu befriedigen und nicht etwa vom Geschädigten bezahlte bzw. gegenüber Dritten geschuldete Rechnungsbeträge zu erstatten. Insofern kann die Berechnung des Schadens grundsätzlich nicht von etwaigen rechtlichen Mängeln der zu seiner Beseitigung tatsächlich eingegangenen Verbindlichkeiten abhängig gemacht werden.

AG Hagen v. 28.05.2009:
Gutachterkosten sind nur im Rahmen des § 249 BGB bei wirtschaftlich notwendigen und angemessenen Aufwand zu ersetzen. Die Beweislast trägt der Kfz-Eigentümer.

LG Dresden v. 28.09.2009:
Gemäß § 249 BGB sind die Kosten der Schadensfeststellung Teil des zu ersetzenden Schadens. Der Schädiger hat daher auch die Kosten vom Sachverständigengutachten zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Dabei kann der Gutachter auch unter Berücksichtigung seines erforderlichen Zeitaufwands mit einem ortsüblichen Stundensatz von 116,00 € abrechnen (hier: SV-Kosten von € 26.177,20 bei einem Aufwand von mehr als 400 Stunden).

LG Dortmund v. 05.08.2010:
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, dessen Fahrzeug beschädigt wurde, kann vom Schädiger die Kosten erstattet verlangen kann, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen. Dabei kann das Gericht sich bei der Überprüfung der Angemessenheit der Kosten an der vom BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen) vorgenommenen Befragung zur Höhe des üblichen Sachverständigenhonorars 2005/2006 orientieren und vergleichend sogar an der Befragung 2008/2009, und zwar an dem Honorarkorridor (HB III), innerhalb dessen je nach Schadenshöhe 40 % und 60 % des BVSK-Mitglieder ihr Honorar berechnen.

AG Hamburg-Bergedorf v. 06.01.2015:
Bereits für die Feststellung, ob ein Totalschaden eingetreten ist, ist eine Kalkulation der Reparaturkosten erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Schäden einen Totalschaden bereits nahe legen.

OLG München v. 12.03.2015:
Erforderlich sind bei Heranziehung eines privaten Sachverständigen nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB und unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nur diejenigen Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde. Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt vom Geschädigten nicht, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte. Erforderlich ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung.

KG Berlin v. 30.04.2015:
Die zur Schadensfeststellung erforderlichen Kosten eines KfZ-Sachverständigengutachtens gehören zu den Kosten der Wiederherstellung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB und sind vom Schädiger zu erstatten. Dabei kommt eine Erstattung ohnehin nur insoweit in Betracht, als der Geschädigte zur Zahlung verpflichtet ist. Wird keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung getroffen, gilt § 632 Abs. 2 BGB. Diese übliche Vergütung ist in jedem Fall zu erstatten. Für die Feststellung, ob der geltend gemachte Betrag üblich ist, gilt § 287 ZPO.

AG Siegburg v. 02.01.2016:
Bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen darf der Geschädigte einen ihm in seiner Lage ohne Weiteres erreichbaren Sachverständigen ohne vorherige Marktforschung beauftragen. Daher muss der Schädiger und nicht der Geschädigte darlegen und beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif ohne Weiteres zugänglich war.

LG Krefeld v. 21.04.2016:
Grundsätzliche Ausführungen zur Berechnung der SV-Kosten bei Vorausabtretung der Ansprüche auf Ersatz der SV-Kosten bei zu keinem Zeitpunkt vom Geschädigten bezahlter Rechnung.

OLG Hamm v. 08.04.2016:
Für die Zuerkennung der geltend gemachten weiteren Schadenspositionen wie Sachverständigenkosten und Kostenpauschale ist kein Raum, wenn bereits der durch das streitgegenständliche Schadensereignis verursachte Fahrzeugschaden nicht hinreichend dargetan ist.

AG Hamburg-Wandsbek v. 05.01.2016:
Ein Laie kann ohne eine ihm nicht zumutbare Markterforschungspflicht nicht erkennen, ob die von dem Sachverständigen abgerechneten Posten der Höhe nach üblich sind und diese in Rechnung gestellt werden dürfen. Deshalb kann es auch keinen Unterschied machen, ob sich eine etwaige Überhöhung auf das Grundhonorar oder die Nebenkosten bezieht. - Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist zu entscheiden, ob "erkennbar" überhöhte Sachverständigenkosten abgerechnet wurden. Einzelne Rechnungspositionen sind danach nicht isoliert zu betrachten.

BGH v. 28.02.2017:
Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.

AG Dresden v. 03.04.2017:
Zum Anspruch auf Ersatz von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall und zu den einzelnen Positionen der Berechnung der Sachverständigenkosten.

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Verfassungsrechtsprechung:


BVerfG v. 26.05.2004:
Die Frage nach den Anforderungen an die Aufschlüsselung einer Kfz-Sachverständigenrechnung ist eine Rechtsfrage, die eine Vielzahl von Verkehrsunfallsachen betrifft und äußerst umstritten sowie höchstrichterlich offensichtlich noch nicht geklärt ist. Weicht ein Amtsgericht mit seinem Urteil von der ihm bekannten Rechtsprechung des zuständigen Berufungsgerichts ab, muss es die Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulassen. Die Nichtzulassung ist willkürlich und verletzt die Grundsätze eines fairen Verfahrens.

BVerfG v. 28.11.2007:
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 103 Abs 1 GG und des Willkürverbots iSv Art 3 Abs 1 GG durch fachgerichtliche Abweisung einer Klage auf Erstattung von überhöhten Gutachterkosten bei offensichtlichen wirtschaftlichen Totalschaden eines Unfallfahrzeugs.

BVerfG v. 08.12.2010:
Die Frage, ob eine Erstattung der Kosten während des Rechtsstreits eingeholter Privatgutachten nur dann in Betracht komme, wenn das Gutachten den Verlauf des Rechtsstreits zu Gunsten der Partei beeinflusst habe, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet. Wegen dieser Divergenz muss ein Landgericht die Rechtsbeschwerde gegen eine versagende Kostenentscheidung im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung zulassen. Die Nichtzulassung verletzt das Recht einer Partei auf effektiven Rechtsschutz.

BVerfG v. 08.12.2010:
Die Frage, ob eine Erstattung der Kosten während des Rechtsstreits eingeholter Privatgutachten nur dann in Betracht komme, wenn das Gutachten den Verlauf des Rechtsstreits zu Gunsten der Partei beeinflusst habe, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet. Wegen dieser Divergenz muss ein Landgericht die Rechtsbeschwerde gegen eine versagende Kostenentscheidung im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung zulassen. Die Nichtzulassung verletzt das Recht einer Partei auf effektiven Rechtsschutz.

Verfassungsgerichtshof Berlin v. 28.09.2016:
Gehen beide Parteien eines Zivilrechtsstreites übereinstimmend davon aus, dass die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall erstattungsfähig sind, ist das Gericht, will es davon abweichen, verfassungsrechtlich zur Erteilung eines rechtlichen Hinweises verpflichtet.

Verfassungsgerichtshof Sachsen v. 30.09.2016:
Für die Annahme von Willkür reicht eine lediglich fehlerhafte Rechtsanwendung nicht aus. Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren. Hinzukommen muss, dass die Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist.

Verfassungsgerichtshof Sachsen v. 24.11.2016:
Die von der Fachgerichtsrechtsprechung teilweise vertretene Grenze für die Nebenkosten eines Kfz-Sachverständigengutachtens von 25 Prozent des Grundhonorars ist eine Kappungsbegrenzung, hindert aber bei Überschreitung dieser Grenze die Gerichte nicht, die Nebenkosten bis zu diesem Betrag zuzusprechen. Die Abweisung sämtlicher Nebenkosten ist verfassungswidrig.

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Kleinschaden / Bagatellschadensgrenze:


Sachverständigenbeauftragung bei Kleinschaden unterhalb der sog. Bagatellschadensgrenze

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Mehrere Angebote einholen?


AG Ahrensburg v. 31.10.2011:
Zum ersatzfähigen Schaden i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB gehören grundsätzlich auch die vom Geschädigten aufgewendeten Kosten zur Begutachtung des Schadens an seinem Fahrzeug. Der Geschädigte kann nach der benannten Norm vom Schädiger jedoch nur diejenigen Kosten ersetzt verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen. Der Geschädigte muss deshalb vor der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen mehrere Angebote von Sachverständigen einholen.

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Reparaturbestätigung:


Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen

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Ergänzung / Stellungnahme zu Einwendungen:


AG Berlin-Mitte v. 27.03.2015:
Verweigert die ausgleichsverpflichtete Haftpflichtversicherung den vollständigen Ausgleich der privatgutachterlich festgestellten Schäden unter Hinweis auf ein von ihr eingeholtes Gutachten oder einen inhaltlich begründeten Prüfbericht, kann der Geschädigte dieses dem ursprünglichen Gutachter zur Überprüfung vorzulegen. Nur so ist es dem regelmäßig nicht sachkundigen Geschädigten überhaupt möglich, etwaige Ansprüche sachgerecht geltend zu machen bzw. weiterzuverfolgen. Ergibt sich im Rahmen einer sodann eingeholten zweiten Stellungnahme des ursprünglichen Gutachters, dass dessen Schadensfeststellungen zutreffend waren, ist der Schädiger bzw. dessen Versicherer verpflichtet, auch die notwendigen Kosten der zweiten Stellungnahme zu tragen.

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Empfehlung durch "Unfallhelfer":


Unfallhelfer - Pannenhelfer - Hilfe am Unfallort - Unfallhelferringe

OLG München v. 12.03.2015:
Eine subjektbezogene Schadensbetrachtung verbietet sich dann, wenn die Auswahl des Sachverständigen nicht durch den Geschädigten allein, sondern nach Vermittlung einer Werkstätte oder eines Rechtsanwalts erfolgt ("Schadensservice aus einer Hand"). In diesem Fall ist auf deren professionelle Erkenntnismöglichkeiten abzustellen und grundsätzlich davon auszugehen, dass kein Sachverständiger ausgewählt wird, der höhere als die in der Branche üblichen Gebührensätze verlangt.

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Gebührenhöhe bei Kfz-Sachverständigengutachten:


Die Bezahlung von ohne vorherige Preisabsprache geltend gemachten Sachverständigenkosten kann nur dann verweigert werden, wenn deren Höhe grob unbillig ist.

AG Oberhausen v. 28.03.1994:
Das Risiko überhöhter Sachverständigen-Kosten trägt der Schädiger, nicht der Geschädigte.

AG Lünen v. 08.11.1994:
Das Risiko unbillig hoher Sachverständigen-Kosten trägt der Schädiger, nicht der Geschädigte.

Überblick und AG Bochum v. 13.02.1996:
Zur Honorarhöhe des Kfz-Sachverständigen

AG Aachen v. 28.08.1996:
Der Schädiger hat bei Überzahlung von SV-Kosten lediglich einen Anspruch auf Abtretung des Bereicherungsanspruchs.

OLG Naumburg v. 20.01.2006:
Generelle Grundsätze zur Erstattung der Sachverständigenkosten

OLG Dresden v. 19.02.2014:
Über die Höhe des ersatzfähigen Sachverständigenhonorars entscheidet das Gericht gemäß § 287 ZPO nach freier Überzeugung. Es können dabei Listen oder Tabellen Verwendung finden. Grundsätzlich ist es möglich, sich an den Ergebnissen der Befragung zur Höhe des üblichen Kfz-Sachverständigen-Honorars durch den BVSK zu orientieren. Zusätzlich kann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

BGH v. 11.02.2014:
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen. Dem Schädiger verbleibt in jedem Falle die Möglichkeit darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Geschädigte gegen seine Pflicht zur Schadensminderung aus § 254 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB verstoßen hat, indem er bei der Schadensbeseitigung Maßnahmen unterlassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensminderung ergriffen hätte. Allein der Umstand, dass die vom Schadensgutachter vorliegend abgerechneten Nebenkosten die aus der BVSK-Honorarbefragung ersichtlichen Höchstsätze überschreiten, rechtfertigt die Annahme eines solchen Verstoßes noch nicht.

OLG München v. 22.02.2014:
Beim nach Stundensätzen zu bemessenden Honorar eines gerichtlichen Sachverständigen sind der Umfang des ihm unterbreiteten Stoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen. Zwischen Fachkunde und zeitlichem Aufwand muss eine gewisse Proportionalität bestehen.

BGH v. 22.07.2014:
Der Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach § 287 Abs. 1 ZPO müssen tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen. Sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen. Die losgelöst von den Umständen des Einzelfalls erfolgte Beurteilung des Tatrichters, die von einem Sachverständigen zusätzlich zu einem Grundhonorar berechneten Nebenkosten seien in Routinefällen grundsätzlich in Höhe von 100 € erforderlich, während sie, soweit sie diesen Betrag überstiegen, erkennbar überhöht und deshalb nicht ersatzfähig seien, entbehrt einer hinreichend tragfähigen Grundlage.

OLG Saarbrücken v. 27.11.2014:
Beschränkt sich die Verkehrsbedeutung einer Zuwegung sich auf die Erschließung zweier Wohnhäuser mit 8 Wohnungen und ist sie durch einen abgesenkten Bordstein deutlich von der Straße abgesetzt, handelt es sich um einen anderen Straßenteil im Sinne des § 10 StVG. Bei einer Kollision des aus der Zuwegung Ausfahrenden mit einem Fahrzeug des normalen Straßenverkehrs ist Schadensteilung angemessen, wenn der Vorfahrtberechtigte erkennen kann, dass sein Vorrecht nicht rechtzeitig und ausreichend erkannt werden wird.

AG Königs Wusterhausen v. 23.01.2015:
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige eine Vergütung verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigt, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen.

LG Fulda v. 24.04.2015:
Auch wenn der Sachverständige Ansprüche des Geschädigtem aus abgetretenem Recht geltend macht, beurteilt sich die Frage der Ersatzfähigkeit allein an Hand von § 249 BGB und den vom Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Maßstäben. - Die Sachverständigenkosten sind zu ersetzen, soweit sie nicht für den Geschädigten erkennbar über dem ortsüblichen Honorar für Sachverständige liegen. - Die BVSK-Honorartabelle kann grundsätzlich als Schätzgrundlage zur Ermittlung des üblichen Sachverständigenhonorars herangezogen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn vom Schädiger konkret dargelegt wird, dass die Umfrage die Abrechnungspraxis im Bezirk des eingeschalteten Sachverständigen nicht zutreffend wiedergibt bzw. wenn dies gerichtsbekannt ist.

AG Krefeld v. 09.10.2015:
Das erstattungsfähige Grundhonorar ist unter Zugrundelegung der Bruttoreparaturkosten zuzüglich merkantiler Minderwert nach dem Mittelwert des Honorarkorridors HB V zuzüglich der erforderlichen Nebenkosten zu schätzen (mit Berechnungsbeispiel).

LG Mannheim v. 05.02.2016:
Auch wenn der - von der Geschädigten nicht beglichenen - Rechnung eine Indizwirkung für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht zukommt, steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für das Schadensgutachten zu, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht sind und dies für den Geschädigten erkennbar ist. Gibt es selbst für den Fachmann keine verlässlichen Größenordnungen, ist für einen Geschädigten regelmäßig nicht zu erkennen, wann die Honorarsätze "die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen". Deshalb wird die vom Geschädigten vorgelegte Rechnung des Sachverständigen in der Regel zu erstatten sein.

BGH v. 28.02.2017:
Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter im Rahmen der Schätzung der Höhe dieses Schadensersatzanspruchs bei subjekt-bezogener Schadensbetrachtung gem. § 287 ZPO bei Fehlen einer Preisvereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen und Abtretung des Schadensersatzanspruchs an den Sachverständigen bei Erteilung des Gutachtenauftrages an die übliche Vergütung gem. § 632 Abs. 2 BGB anknüpft, denn der verständige Geschädigte wird unter diesen Umständen im Regelfall davon ausgehen, dass dem Sachverständigen die übliche Vergütung zusteht.

BGH v. 01.06.2017:
Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu den Schäden an dem Unfallfahrzeug zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet (Anschluss an BGH, Urteile vom 28. Juni 2006, XII ZR 50/04, BGHZ 168, 168; vom 24. Oktober 2007, XII ZR 155/05, NJW-RR 2008, 470 und vom 25. März 2009, XII ZR 117/07, NJW-RR 2009, 1101).

LG Saarbrücken v. 13.01.2022:
Fehlt es sowohl an einer vom Geschädigten beglichenen Rechnung als auch an einer Honorarvereinbarung zwischen Geschädigtem und Sachverständigen, so ist die Höhe der werkvertraglich geschuldeten Vergütung für ein nach einem Verkehrsunfall erstattetes Schadensgutachten nach § 632 Abs. 2 BGB, § 287 ZPO nach der üblichen Vergütung zu ermitteln. - Die Höhe der üblichen Vergütung für Nebenkosten richtet sich dabei nach den (einfachen) Sätzen des JVEG.

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Aufklärungspflicht:


BGH v. 01.06.2017:
Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu den Schäden an dem Unfallfahrzeug zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet (Anschluss an BGH, Urteile vom 28. Juni 2006, XII ZR 50/04, BGHZ 168, 168; vom 24. Oktober 2007, XII ZR 155/05, NJW-RR 2008, 470 und vom 25. März 2009, XII ZR 117/07, NJW-RR 2009, 1101).

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Darlegungslast:


LG Lübeck v. 07.10.2005:
Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast für die Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten nicht, wenn er eine nicht prüffähige Rechnung des Sachverständigen vorlegt. Die Rechnung eines Sachverständigen ist nicht prüffähig, wenn die Vergütung an der Höhe des Schadens ausgerichtet ist.

OLG Saarbrücken v. 08.05.2014:
Dem Geschädigten sind gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die erforderlichen Sachverständigenkosten zu erstatten, wobei der Geschädigte zwar den günstigsten Weg zu wählen hat, jedoch zur Darlegung der Schadenshöhe regelmäßig die Vorlage einer Rechnung des in Anspruch genommenen Sachverständigen ausreicht. Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages. Dies gilt sowohl für das Grundhonorar als auch für die Nebenkosten (Schreib- und Kopierkosten, Fahrtauslagen etc). Eine Beschränkung auf pauschale Nebenkosten in Höhe von 100 € kommt nicht in Betracht. (Anschluss an die Rechtsprechung BGH, Urteil vom 11. Februar 2014, VI ZR 225/13 und Abgrenzung vom Landgericht Saarbrücken).

OLG Saarbrücken v. 27.11.2014:
Bei der Beauftragung eines Kfz-​Sachverständigen darf sich der Geschädigte damit begnügen, den ihm in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen. Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben. Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast zur Schadenshöhe regelmäßig durch Vorlage einer Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Sachverständigen. Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrags im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, schlagen sich in ihr doch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles einschließlich der - vor dem Hintergrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung relevanten - beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig nieder.

BGH v. 26.04.2016:
Dem Geschädigten obliegt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots grundsätzlich eine gewisse Plausibilitätskontrolle der vom Sachverständigen bei Vertragsabschluss geforderten oder später berechneten Preise.

BGH v. 19.07.2016:
Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. - Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast zur Höhe der Sachverständigenkosten regelmäßig durch Vorlage einer von ihm beglichenen Rechnung des von ihm zur Schadensbegutachtung in Anspruch genommenen Sachverständigen. Nicht die Höhe der vom Sachverständigen erstellten Rechnung als solche, sondern allein der vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand bildet einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.

LG Heidelberg v. 14.12.2016:

  1.  Hat der Geschädigte die Rechnung des Sachverständigen bereits beglichen, genügt er mit Vorlage dieser Rechnung grundsätzlich seiner Darlegungslast gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB hinsichtlich des erforderlichen Herstellungsaufwandes. Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrags zur Schadensbehebung reicht dann grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe infrage zu stellen.

  2.  Hat der Geschädigte die Rechnung noch nicht beglichen, liegt aber eine Vergütungsvereinbarung mit dem Sachverständigen zugrunde, kommt es unter Abwägung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit auf der einen und der subjektbezogenen Schadensbetrachtung auf der anderen Seite im Einzelfall darauf an, ob die geltend gemachten Sachverständigenkosten sich noch im Rahmen des erforderlichen Herstellungsaufwands halten. Dies schließt die Obliegenheit des Geschädigte ein, die vom Sachverständigen bei Vertragsabschluss geforderten Preise einer gewissen Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.

BGH v. 05.06.2018:
Legt der Geschädigte oder der an seine Stelle getretene Zessionar lediglich die unbeglichene Rechnung über die Sachverständigenkosten vor, genügt ein einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder Haftpflichtversicherer, wenn nicht der Geschädigte oder der Zessionar andere konkrete Anhaltspunkte für den erforderlichen Herstellungsaufwand unter Berücksichtigung der speziellen Situation des Geschädigten beibringt.

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Bemessung der Gutachterkosten an der Schadenshöhe:


Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des Fahrzeugschadens

BayVerfGH v. 07.05.2004:
Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Sachverständigengutachten hängt nicht davon ab, dass der Sachverständige die Rechnung in einer bestimmten Form mit einer genauen Begründung des Honorars und der Auslagen erstellt hat. Der Schuldner kann zwar geltend machen, der geforderte Betrag entspreche der Höhe nach nicht billigem Ermessen gem. § 315 BGB. Nicht vertretbar ist jedoch die Rechtsauffassung, dass das Bestehen des Anspruchs des Geschädigten auf Kostenerstattung eine detailliert begründete Rechnung des Sachverständigen voraussetze.

BGH v. 23.01.2007:
Nach einem Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden.

AG Saarlouis v. 04.07.2008:
Die Höhe der geforderten Sachverständigengebühren darf sich grundsätzlich an der Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens orientieren. Maßgebend zur Ermittlung der Gebührenhöhe ist der jeweils für die Schadenshöhe ermittelte Honorarkorridor HB III. Liegt das geforderte Grundhonorar innerhalb des Korridors, besteht regelmäßig kein Grund zur Kürzung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer, da eine nicht unerhebliche Zahl von Sachverständigen in diesem Bereich abrechnet.

AG Berlin-Mitte v. 19.11.2014:
Ein Kfz-Sachverständiger überschreitet allein dadurch, dass er eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars vornimmt, nicht die Grenzen der rechtlich zulässigen Preisgestaltung. Nach den von den Sachverständigen im Land Berlin/Brandenburg verwendeten Gebührentabellen liegt das Grundhonorar im Niedrigschadenbereich bei höchstens 30 % des eingetretenen Schadens und im Höchstschadensbereich bei nur noch 0,05 % des eingetretenen Schadens. Diese Degression ist angemessen und auch im Niedrigschadenbereich nicht zu beanstanden.

OLG München v. 12.03.2015:
Hinsichtlich des Grundhonorars des Sachverständigen kann jedenfalls ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erstattet verlangt werden (Anschluss BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, VI ZR 67/06, NJW 2007,1450), die Honorarumfrage eines Sachverständigenverbands allein kann bei der Schadensschätzung aber nicht herangezogen werden, um das Honorar des privaten Sachverständigen zu kürzen (Anschluss BGH, Urteil vom 11. Februar 2014, VI ZR 225/13, NJW 2014, 1947).

LG Saarbrücken v. 11.02.2022:
  1.  Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab, ist der von dem Schadengutachter ermittelte Schadensaufwand nur dann maßgeblich, wenn er zutreffend ermittelt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693).

  2.  Hat der Schadengutachter den Schadensaufwand ohne Verschulden des Geschädigten unzutreffend ermittelt, lässt dies den Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht entfallen.

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Honorarbefragungen durch Verbände:


BGH v. 11.02.2014:
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen. Dem Schädiger verbleibt in jedem Falle die Möglichkeit darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Geschädigte gegen seine Pflicht zur Schadensminderung aus § 254 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB verstoßen hat, indem er bei der Schadensbeseitigung Maßnahmen unterlassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensminderung ergriffen hätte. Allein der Umstand, dass die vom Schadensgutachter vorliegend abgerechneten Nebenkosten die aus der BVSK-Honorarbefragung ersichtlichen Höchstsätze überschreiten, rechtfertigt die Annahme eines solchen Verstoßes noch nicht.

AG Berlin-Mitte v. 22.09.2014:
Hinsichtlich der Methode zur Abrechnung der Grundgebühr des Sachverständigen ist der Rückgriff auf die BVSK-Honorarbefragung zulässig. - Die Angemessenheit von Nebenkosten, insbesondere Fotokosten ist unter Berücksichtigung der Erwägungen des JVEG zu bestimmen.

AG Hamburg-Bergedorf v. 06.01.2015:
Liegen die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, so sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vergleiche BGH, 22. Juli 2014, VI ZR 357/13). Der HB V - Korridor der zur Zeit des Unfalls aktuellen BVSK-Honorarbefragung bildet insoweit eine geeignete Vergleichsgrundlage. - Allein weil die Nebenkosten etwa 30 % des Grundhonorars ausmachen, fallen sie nicht aus dem Rahmen des für die Behebung des Schadens erforderlichen Geldbetrags.

AG Berlin-Mitte v. 06.02.2015:
Ob die Vergütung eines Sachverständigen schadensrechtlich erforderlich ist, ist anhand der Honorarbefragung 2013 des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK zu ermitteln.

AG Berlin-Mitte v. 24.02.2015:
Die BVSK-Honorarbefragung ist zwar eine taugliche Schätzgrundlage, aber nicht zwingend Grundlage des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen, der die Vergütung einseitig bestimmen darf, die sich im Rahmen seines Gestaltungsspielraums an der Schadenshöhe orientieren kann (vergleiche u.a. BGH, Urteil vom 4. April 2006, X ZR 80/05)..

AG Frankenthal v. 14.06.2016:
Hinsichtlich des Grundhonorars des Sachverständigen kann jedenfalls ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand i. S. d. § § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden, die Honorarumfrage eines Sachverständigenverbands allein kann indes bei der Schadensschätzung nicht herangezogen werden, um das Honorar des privaten Sachverständigen zu kürzen. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Honorar, das sich im Bereich des BVSK-Korridors befindet, als branchenüblich angesehen wird. Eine Beschränkung des Sachverständigenhonorars bezüglich aufgeführter Nebenkosten unter Verweis auf BVSK-Umfragen (Nebenkostentabelle, vgl. BGH, NJW 2014, 3151), VKS-Honorarbefragung (vgl. AG Bad Homburg, Der Verkehrsanwalt 2014, 255; AG Dieburg, NJW-RR 2013, 932), Gebührensätze der DEKRA (vgl. hierzu OLG Frankfurt, SP 1996, 364), oder unter Heranziehung des JVEG (verneinend AG Frankenthal (Pfalz) a.a.O) ist abzulehnen.

LG Bremen v. 02.09.2016:
Die dem Geschädigten obliegende Plausibilitätskontrolle als Voraussetzung für die Ersatzfähigkeit von einem Sachverständigen geforderter Honorare als Teil der schadensersatzrechtlichen Herstellungskosten schließt auch eine gesonderte Überprüfbarkeit einzelner Positionen von neben dem Grundhonorar geltend gemachten Nebenkosten aus der Sachverständigenrechnung mit ein. - Die Angaben zu Kostenkorridoren aus bundesweiten Honorarbefragungen von Sachverständigen bestimmter Fachrichtungen sind nicht geeignet, den ersatzfähigen Herstellungsaufwand im Rahmen des Schadensersatzes in Bezug auf in der Sachverständigenrechnung gesondert abgerechnete Nebenkosten für Leistungen des täglichen Lebens aus der maßgeblichen ex ante-Perspektive des Geschädigten zu bestimmen.

BGH v. 24.10.2017:

1.  Für die Schätzung der für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs erforderlichen Sachverständigenkosten können geeignete Listen oder Tabellen Verwendung finden. Wenn das Gericht berechtigte Zweifel an der Eignung einer Liste hat, kann sein Ermessen hinsichtlich deren Verwendung beschränkt sein und es muss gegebenenfalls die Heranziehung einer Liste ablehnen. Der Tatrichter ist gehalten, solche Listen oder Schätzgrundlagen einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen (Fortführung Senatsurteil vom 12. April 2011, VI ZR 300/09, VersR 2011, 769).

2.  Das Ergebnis der BVSK-Honorarbefragung 2011 ist als Schätzgrundlage für die Ermittlung der erforderlichen Nebenkosten des Privatsachverständigen nicht geeignet, denn die Befragung ist auf der Grundlage unklarer Vorgaben zu den Nebenkosten durchgeführt worden.


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Angemessenheit nach dem JVEG:


AG Berlin-Mitte v. 22.09.2014:
Hinsichtlich der Methode zur Abrechnung der Grundgebühr des Sachverständigen ist der Rückgriff auf die BVSK-Honorarbefragung zulässig. - Die Angemessenheit von Nebenkosten, insbesondere Fotokosten ist unter Berücksichtigung der Erwägungen des JVEG zu bestimmen.

BGH v. 26.04.2016:
Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter im Rahmen der Schätzung der bei der Begutachtung anfallenden und erforderlichen Nebenkosten gemäß § 287 ZPO die Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe heranzieht.

AG Frankenthal v. 14.06.2016:
Es ist nicht zu beanstanden, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Honorar, das sich im Bereich des BVSK-Korridors befindet, als branchenüblich angesehen wird. Eine Beschränkung des Sachverständigenhonorars bezüglich aufgeführter Nebenkosten unter Verweis auf BVSK-Umfragen (Nebenkostentabelle, vgl. BGH, NJW 2014, 3151), VKS-Honorarbefragung (vgl. AG Bad Homburg, Der Verkehrsanwalt 2014, 255; AG Dieburg, NJW-RR 2013, 932), Gebührensätze der DEKRA (vgl. hierzu OLG Frankfurt, SP 1996, 364), oder unter Heranziehung des JVEG (verneinend AG Frankenthal (Pfalz) a.a.O) ist abzulehnen.

LG Hamburg v. 16.11.2018:
Fehlt es insoweit an einer vom Geschädigten beglichenen Rechnung und einer Honorarvereinbarung, die der Geschädigte für plausibel halten durfte, so ist die Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten unabhängig von Rechnung und Vereinbarung zu ermitteln. Im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO bedarf es dabei einer geeigneten Schätzgrundlage. Hierfür sind die Vergütungsgrundsätze des JVEG eine geeignete Grundlage.

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Fahrtkostenpauschale / Nebenkosten:


OLG Frankfurt am Main v. 28.01.2014:
Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen; das gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars. Daher ist auch bei einer sehr kurzen Entfernung eine Fahrtkostenpauschale von 19,00 € zu erstatten, da dies nicht aus dem Rahmen fällt.

AG Siegburg v. 02.01.2016:
Die Vereinbarung eines Entgelts für Schreibkosten zwischen einem Kfz-Sachverständigen und seinem Auftraggeber ist eine der AGB-Kontrolle unterworfene Preisnebenabrede und hält dieser nicht stand.

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Entfernt ansässiger Sachverständiger:


AG Gießen v. 18.01.2019:
Die Beauftragung eines nur entfernt ansässigen Sachverständigen stellt ohne sachliche Rechtfertigung einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot dar, wenn und soweit alternative Sachverständige in geringerer Entfernung zur Verfügung stehen.

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Gebührenvereinbarung:


LG Freiburg v. 24.11.2016:
Zur Bestimmung der erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall, wenn der Geschädigte und der von ihm mit der gutachterlichen Feststellung des Schadens beauftragte Sachverständige eine Gebührenvereinbarung getroffen haben.

LG Freiburg v. 24.11.2016:
Zur Bestimmung der erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall, wenn der Geschädigte und der von ihm mit der gutachterlichen Feststellung des Schadens beauftragte Sachverständige keine konkrete Gebührenvereinbarung getroffen haben.

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Sicherungsabtretung in Höhe der SV-Kosten:


Die Abtretung der Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall an das Kfz-Sachverständigenbüro

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Sachverständigenkosten in der Kostenfestsetzung:


SV-Kosten und Kostenfestsetzung

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Unterlassungsanspruch gegen Haftpflichtversicherer?


BGH v. 19.07.2012:
Einer Unterlassungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr auf einen Haftpflichtversicherer eingewirkt werden soll, um ihn daran zu hindern, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, die nach der Höhe des Unfallschadens gestaffelt sind (Honorarkürzung).

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Keine Haftungsquote bei den SV-Kosten?


Zur Quotelung der Sachverständigenkosten entsprechend der Haftungsquote

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Kein Ersatz bei verschwiegenen Vorschäden oder Fehlinformationen:


KG Berlin v. 01.03.2004:
Der Unfallgeschädigte kann die Kosten eines von ihm beauftragten Kraftfahrzeugsachverständigen nicht ersetzt verlangen, wenn er gegenüber dem Sachverständigen (reparierte) Vorschäden verschwiegen hat und der Sachverständige deshalb den Wiederbeschaffungswert unzutreffend schätzt. Dann nämlich hat der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten.

OLG Hamburg v. 30.06.2021:
Das Vorhandensein von Vorschäden steht der Ersatzfähigkeit der Kosten eines vom Geschädigten eingeholten vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens nur dann entgegen, wenn dieses Gutachten aus vom Geschädigten zu verantwortenden Gründen nicht verwertbar ist, z.B. wenn der Geschädigte ihm bekannte Vorschäden nicht offengelegt hat, so dass diese deswegen im Gutachten nicht berücksichtigt werden konnten.

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Sachverständigenkosten und Quotenvorrecht:


Forderungsübergang und Quotenvorrecht in der Vollkaskoversicherung (Differenztheorie) und in der Sozialversicherung

BGH v. 29.01.1984:
An dem Quotenvorrecht des Kaskoversicherten nehmen auch die für die Begutachtung der Fahrzeugschäden aufgewandten Sachverständigenkosten teil.

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Sachverständigenkosten des Ermittlungsverfahrens:


AG Osterode v. 16.03.2015:
Der Betroffene eines Bußgeldverfahrens trägt nicht zwangsläufig die Kosten eines durch die Staatsanwaltschaft eingeholten Sachverständigengutachtens zur Frage der Unfallverursachung und -bemerkbarkeit, wenn letzten Endes eine verbliebene Ordnungswidrigkeit lediglich ein Bußgeld von 30 € rechtfertigt.

LG Ingolstadt v. 30.09.2015:
Wird vom Amtsgericht die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur Frage der Ordnungsgemäßheit der Geschwindigkeitsmessung angeordnet, obwohl der Betroffene gegen die Verwertbarkeit der Messung keine konkreten Einwendungen erhoben hat, so handelt es sich in der Regel um eine unrichtige Sachbehandlung, die eine Nichterhebung der Sachverständigenkosten nach § 21 GKG zur Folge hat.

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Taxikonzession - Behördenauslagen:


VG Hannover v. 09.10.2020:
Eine Straßenverkehrsbehörde darf zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 1 PBZugV ein Gutachten in Auftrag geben.

VG Neustadt v. 26.10.2020:
  1.  Die Beauftragung eines privaten Dritten mit der Erstattung eines Kurzgutachtens über betriebliche Daten eines Taxibetriebs durch die zuständige Genehmigungsbehörde im Zuge der Prüfung der Voraussetzungen der (Wieder)Erteilung einer Taxigenehmigung ist keine gebührenauslösende Amtshandlung im Sinne des § 56 PBefG.

  2.  Die teilweise oder vollständige Externalisierung der Zuverlässigkeitsprüfung im Recht der Personenbeförderung verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

OVG Koblenz v. 29.04.2021:
Durch die Normierung einer Verwaltungsgebühr für eine spezielle Amtshandlung nach personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber hinreichend zu erkennen gegeben, dass die mit dieser Amtshandlung anfallenden Verwaltungsaufgaben regelmäßig als abgegolten gelten. Nur in besonderen Einzelfällen, die sich insbesondere aufgrund ihrer Komplexität oder der besonderen Schwierigkeit von den zu entscheidenden Regelfällen in diesem Rechtsgebiet abheben, können Gutachterkosten als Auslagen gesondert neben der Gebühr erhoben werden.

Landgericht Leipzig v. 19.03.2025:
Sachverständigenhonorar: Keine pauschale Berechnung nach BSVK-Befragung bei Klage des Gutachters aus abgetretenem Recht

Amtsgericht Gelsenkirchen v. 08.07.2018:
Zur Indizwirkung der Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall bei späterer Zahlung trotz Kenntnis von Einwendungen

Amtsgericht Köln v. 20.05.2026:
Zur Rückforderung überzahlter Sachverständigenkosten durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers

Amtsgericht Köln v. 07.05.2026:
Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Sachverständigen-Nebenkosten bei der Schadensregulierung

Amtsgericht Düsseldorf v. 03.07.2025:
Zur Angemessenheit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und deren Beurteilung anhand der BVSK-Honorarbefragung

Landgericht Dortmund v. 12.06.2025:
Zur Unwirksamkeit formularmäßiger Abtretung von Sachverständigenkosten und Aktivlegitimation des Geschädigten

Amtsgericht Leverkusen v. 21.03.2025:
Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten bei Abtretung an Erfüllung statt; Schätzungsgrundlage BVSK-Honorarbefragung

Amtsgericht Siegen v. 21.03.2025:
Zur Erstattungsfähigkeit weiterer merkantiler Wertminderung und Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Mönchengladbach v. 11.02.2025:
Zur Wirksamkeit der Abtretung eines Sachverständigenhonorars bei unbestimmter Forderungshöhe und Verwendung der BVSK-Honorartabelle

Amtsgericht Moers v. 31.07.2024:
Zur Transparenz einer Abtretungsklausel, Schätzung von Sachverständigenhonoraren nach BVSK und Erstattungsfähigkeit von Nebenkosten

Amtsgericht Essen v. 19.07.2024:
Zum Sachverständigenrisiko und der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei geringfügiger Überhöhung

Amtsgericht Dortmund v. 01.09.2023:
Zur Angemessenheit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und der BVSK-Honorartabelle als Schätzgrundlage

Amtsgericht Remscheid v. 03.08.2023:
Restwertberechnung bei Totalschaden und Vorsteuerabzugsberechtigung; Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten

Amtsgericht Eschweiler v. 01.08.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Wirtschaftlichkeitsgebot und Ortsüblichkeit des Honorars

Amtsgericht Krefeld v. 15.06.2023:
Keine Erstattung von Sachverständigenkosten bei Identität von Gutachter und Geschäftsführer der Reparaturwerkstatt

Amtsgericht Gummersbach v. 14.04.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Bagatellschäden nach Verkehrsunfall

OLG Düsseldorf v. 13.06.2023:
Ausschluss der Erstattung von Sachverständigenkosten bei Verschweigen erheblicher Vorschäden

Amtsgericht Remscheid v. 26.08.2022:
Aktivlegitimation des Fahrzeugeigentümers bei Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Erstattungsfähigkeit bezahlter Gutachterkosten

Amtsgericht München v. 22.05.2025:
Zur Begrenzung von Sachverständigenkosten auf übliche Sätze bei Abtretung des Anspruchs an den Sachverständigen

Amtsgericht München v. 12.02.2025:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Übertragung des Werkstattrisikos auf überhöhte Kostenansätze

Amtsgericht München v. 26.11.2024:
Zur vollständigen Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und deren Schätzung nach § 287 ZPO

Amtsgericht München v. 09.09.2024:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Angemessenheit und BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage

Amtsgericht Coburg v. 31.08.2023:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten: Plausibilitätskontrolle und Überhöhung von Grundhonorar und Nebenkosten

Amtsgericht Coburg v. 21.08.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Plausibilitätskontrolle und BVSK-Honorarbefragung als Maßstab

Amtsgericht Coburg v. 16.05.2023:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Angemessenheit von Grundhonorar und Nebenkosten

Landgericht Schweinfurt v. 08.03.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Reparatur- und Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall (Werkstattrisiko)

Amtsgericht Schweinfurt v. 11.01.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall unter Berücksichtigung der BVSK-Befragung 2020

Amtsgericht Augsburg v. 13.09.2022:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten und Verbringungskosten nach Verkehrsunfall

OLG Bamberg v. 09.08.2022:
Unwirksamkeit von Sicherungsabtretungen in AGB von Kfz-Sachverständigenverträgen (Transparenzgebot)

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 29.07.2022:
Abgrenzung unfallkausaler Schäden; Werkstattrisiko; Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Wuppertal v. 18.05.2022:
Zum Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nachbesichtigung und Aktivlegitimation des Eigentümers

Landgericht Coburg v. 08.04.2022:
Zur Transparenz einer AGB-Klausel über die Abtretung von Sachverständigenkosten; Abgrenzung zu BGH-Rechtsprechung

Landgericht Coburg v. 08.04.2022:
Zur Transparenz von AGB-Klauseln bei der Abtretung von Sachverständigenkosten

Landgericht Essen v. 08.04.2022:
Zur Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall und fiktiver Abrechnung von Sachverständigenkosten

Landgericht Aachen v. 21.10.2021:
Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Sachverständigen-Ergänzungsstellungnahmen und Desinfektionskosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Bonn v. 13.08.2021:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und Wirksamkeit der Abtretung

Amtsgericht München v. 15.06.2021:
Angemessenheit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall anhand der BVSK-Honorarbefragung 2018

Landgericht Hagen v. 17.05.2021:
Zum Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Wertminderung, Verzugszinsen und Kosten bei Teilerledigung

OLG München v. 24.03.2021:
Zur teilweisen Haftung bei Verkehrsunfallschäden trotz teilweiser Inkompatibilität; Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

Landgericht Deggendorf v. 16.03.2021:
Zur vollen Haftung bei grob verkehrswidrigem Überholen mit verdeckter Sicht; zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten.

Landgericht Köln v. 25.02.2020:
Sachverständigenkosten: Subjektive Erkennbarkeit der Überhöhung auch ohne bezahlte Rechnung

Amtsgericht München v. 15.11.2024:
Erstattungsfähigkeit überhöhter Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Anwendung des Werkstattrisikos

Amtsgericht München v. 01.08.2024:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Übertragung des Werkstattrisikos und Zahlung Zug um Zug

Amtsgericht Köln v. 16.02.2026:
Abtretung von Ansprüchen wegen überhöhter Sachverständigenkosten; Erstattungsfähigkeit von EDV-Kosten und Altfahrzeugzertifikat

Amtsgericht Ahaus v. 04.09.2025:
Zur Höhe der erstattungsfähigen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall und der Heranziehung der BVSK-Honorarbefragung

Amtsgericht Eschweiler v. 21.04.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und Aktivlegitimation des Zessionars

Amtsgericht Wuppertal v. 08.03.2019:
Zur Unwirksamkeit von Preisvereinbarungen in Sachverständigengutachten nach Verkehrsunfall und zur Schätzung der üblichen Vergütung

Amtsgericht Remscheid v. 21.01.2019:
Zur fehlenden Indizwirkung einer unbezahlten Sachverständigenrechnung und der Intransparenz einer Honorarvereinbarung nach BVSK-Befragung

Amtsgericht Bonn v. 12.10.2018:
Zur Bemessung der Höhe von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall bei Streit über die Angemessenheit

OLG Düsseldorf v. 05.03.2019:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten und Kostenpauschale bei Vorschaden und unklarem Schadensumfang

Amtsgericht Köln v. 23.08.2018:
Aktivlegitimation bei Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall trotz Abtretung erfüllungshalber

BGH v. 17.07.2018:
Zur Unwirksamkeit einer Abtretungsklausel in AGB eines Sachverständigenvertrags wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot

BGH v. 17.07.2018:
Unwirksamkeit einer AGB-Klausel zur Abtretung von Sachverständigenhonoraren wegen mangelnder Transparenz über Rückabtretung

BGH v. 17.07.2018:
Zur Unwirksamkeit von Abtretungsklauseln in Sachverständigenaufträgen bei Weiterabtretung an Verrechnungsstelle

Amtsgericht Münster v. 15.05.2018:
Zur Erstattungsfähigkeit überhöhter Sachverständigen-Nebenkosten bei Abtretung der Forderung

Landgericht Bielefeld v. 20.09.2019:
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungspflicht bei Vorschaden; Unbrauchbarkeit eines Gutachtens bei verschwiegenen Vorschäden

Amtsgericht Krefeld v. 01.01.2018:
Schätzung der Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Nettetal v. 12.07.2017:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Berücksichtigung des HB V Korridors und geringfügiger Nebenkostenüberschreitungen

Amtsgericht Schwerte v. 24.05.2017:
Umfang des Schadensersatzes nach Verkehrsunfall: Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen- und Sachverständigenkosten

Amtsgericht Krefeld v. 09.05.2017:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Bemessung nach BVSK-Honorarbefragung

Amtsgericht Hattingen v. 28.03.2017:
Zur Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei Bagatellschaden an einem Liebhaberfahrzeug

Amtsgericht Hattingen v. 10.02.2017:
Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens nach Bestreiten eines Kostenvoranschlags bei Kfz-Unfallschaden

Landgericht Wuppertal v. 06.03.2019:
Zur Darlegungslast des Zessionars bei Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall bei unbezahlter Rechnung

Amtsgericht Ratingen v. 22.11.2016:
Kein Widerrufsrecht nach § 312b BGB bei Sachverständigenauftrag, der auf Blankoformular in Werkstatt ohne Anwesenheit des Sachverständigen unterzeichnet wurde

Amtsgericht Köln v. 04.11.2016:
Zur Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und die Berücksichtigung der BVSK-Honorarbefragung

Amtsgericht Mönchengladbach v. 02.11.2016:
Zum Bestreiten der Eigentümerstellung des Geschädigten nach vorprozessualer Regulierung und Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten.

Amtsgericht Hattingen v. 11.10.2016:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten und Nebenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Gummersbach v. 28.09.2016:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten für die Ermittlung von Pflege- und Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Köln v. 05.07.2016:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeitsgebot und keine Pflicht zur Marktforschung

Amtsgericht Aachen v. 05.07.2016:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten und Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

Landgericht Düsseldorf v. 09.08.2018:
Zur Erstattung von Sachverständigenkosten bei unbeglichener Rechnung: Keine Indizwirkung für die Erforderlichkeit der Kosten

Amtsgericht Köln v. 18.03.2016:
Gerichtsstand der Niederlassung bei Anschein der Selbständigkeit; Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Wermelskirchen v. 17.03.2016:
Anforderungen an die Bestimmbarkeit einer abgetretenen Forderung bei Weiterabtretung von Sachverständigenhonoraren

Amtsgericht Wermelskirchen v. 17.03.2016:
Zur Unwirksamkeit einer Weiterabtretung von Sachverständigenhonoraren bei unklarer Formulierung der abgetretenen Forderung

OLG Hamm v. 06.09.2016:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

Amtsgericht Essen v. 24.02.2016:
Zur Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten und Sachverständigenkosten bei fiktiver Abrechnung nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Iserlohn v. 15.01.2016:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Keine Pflicht zur Suche nach günstigstem Gutachter, Beweislast des Schädigers

Landgericht Köln v. 28.02.2018:
Zur Wirksamkeit der Abtretung von Sachverständigenkosten und der Erstattungsfähigkeit nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot

Landgericht Arnsberg v. 07.12.2016:
Zur Bagatellgrenze für Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und der Erforderlichkeit eines Gutachtens

Landgericht Bochum v. 31.05.2016:
Zur Erstattungsfähigkeit überhöhter Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Bochum v. 31.05.2016:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei erkennbar überhöhten Nebenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Aachen v. 01.02.2016:
Zur Abrechnung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall bei Forderungsabtretung und Schätzung nach BVSK-Honorarbefragung

Amtsgericht Lemgo v. 20.11.2024:
Sachverständigenkosten für Unfallschadengutachten: Schätzung und Erstattungsfähigkeit von Gutachtenhilfekosten

OLG Köln v. 11.04.2024:
Zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen im Sachverständigenverfahren nach AKB 2.6: Versicherungsnehmer handelt nicht mit Vollmacht der Versicherung.

Amtsgericht Düsseldorf v. 25.11.2022:
Zur Schadensminderungspflicht beim Restwertverkauf nach Gutachten und Erstattung von Sachverständigenkosten bei unbezahlter Rechnung

Amtsgericht München v. 25.08.2025:
Zum Werkstattrisiko bei Abschlepp-, Stand- und Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht München v. 17.10.2024:
Sachverständigenkosten: Erstattungsfähigkeit bei Direktklage und Anwendung der BVSK-Honorarbefragung

Landgericht Regensburg v. 29.03.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Anwalts- und Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall mit Auslandsbezug (schwedisches Recht)

Amtsgericht München v. 23.12.2022:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei nachträglich korrigiertem Gutachten und Zuordnung von Unfallschäden

Amtsgericht München v. 01.04.2022:
Zur Berechnung von Sachverständigenkosten bei Totalschaden nach BVSK Honorarbefragung 2020

Landgericht Wuppertal v. 21.02.2022:
Zur Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Verkehrsunfallhergang und Fahrspurwechsel

Amtsgericht München v. 30.09.2021:
Sachverständigenkosten: Begrenzung des Honoraranspruchs bei Klage durch den Sachverständigen selbst nach Abtretung

BGH v. 23.01.2024:
Zur Wirksamkeit einer Klausel zur Haftung des Geschädigten für Sachverständigenhonorar bei Abtretung des Anspruchs an den Sachverständigen.

OLG Hamm v. 06.07.2021:
Anforderungen an die Darlegung von Besitz und Eigentum sowie von Alt-/Vorschäden beim Wiederbeschaffungswert nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr v. 07.06.2021:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Interessenkollision des Gutachters (Ehemann und Angestellter der Geschädigten)

Amtsgericht Recklinghausen v. 30.04.2021:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall in den Niederlanden

Landgericht Dortmund v. 25.03.2021:
Zur Unwirksamkeit einer Abtretungserklärung für Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfallschäden wegen Intransparenz

Amtsgericht Coesfeld v. 09.12.2020:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfallschäden trotz vorliegendem Kostenvoranschlag

Amtsgericht Recklinghausen v. 25.09.2020:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei verschwiegenem Vorschaden nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Rheinbach v. 06.02.2020:
Zum Nachweis der fachgerechten Behebung von Vorschäden und zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

Amtsgericht Rheine v. 21.05.2026:
Zur Mangelhaftigkeit eines Kfz-Schadengutachtens bei überhöhter Reparaturkostenkalkulation und Verletzung der Hinweispflicht

OLG Hamm v. 25.10.2019:
Zur Erstattungsfähigkeit außerordentlicher Reinigungskosten nach Verkehrsunfall bei Betriebsstoffaustritt

Amtsgericht Wuppertal v. 12.07.2018:
Zur Wirksamkeit der Abtretung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Amtsgericht Wuppertal v. 16.04.2018:
Sachverständigenkosten: Erstattungsfähigkeit bei fehlender Preisvereinbarung und Schätzung der üblichen Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB

Landgericht Essen v. 18.11.2019:
Zur Erstattung von Kosten eines Privatsachverständigen in voller Höhe bei ausdrücklicher gerichtlicher Anordnung

Landgericht Münster v. 08.11.2019:
Abtretung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Streit um Aktivlegitimation, Bagatellgrenze und Verjährung

Amtsgericht Bergisch Gladbach v. 28.02.2018:
Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung; Sachverständigenkosten für Reparaturbestätigung; Nutzungsausfallentschädigung bei Altfahrzeug

Landgericht Aachen v. 30.09.2019:
Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nach Freispruch im Bußgeldverfahren: Keine Erstattung ohne Beitragsleistung zum Freispruch

OLG Düsseldorf v. 27.02.2018:
Zur Obliegenheit des Geschädigten, Vorschäden gegenüber dem Sachverständigen offenzulegen, und deren Folgen für den Gutachtenkostenanspruch.

Amtsgericht Velbert v. 04.07.2017:
Zum Nachweis von Heckklappenschäden bei Auffahrunfall durch Sachverständigengutachten

Amtsgericht Neuss v. 03.08.2016:
Darlegungs- und Beweislast bei Unfallschäden und Vorschäden; Unbrauchbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei verschwiegenen Vorschäden.

OLG Saarbrücken v. 07.05.2026:
Zur Prüfungsfrist des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Schäden an umgebauten Motorsportfahrzeugen

Landgericht Aachen v. 12.07.2018:
Zum Kostenrisiko und zur Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren

OLG Hamm v. 21.12.2016:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei unbrauchbarem Schadensgutachten

Amtsgericht Wermelskirchen v. 17.03.2016:
Zur Bestimmbarkeit einer abgetretenen Forderung bei Weiterabtretung des Sachverständigenhonorars

Amtsgericht Düsseldorf v. 29.02.2016:
Zur Erstattung von Sachverständigenkosten bei verschwiegenen Vorschäden und zum Nachweis von Eigentum und Nutzungsausfall

Landgericht Köln v. 09.08.2017:
Zur Beweiswürdigung einer Kollision in einer Massenunfallstelle durch Sachverständigengutachten

Landgericht Düsseldorf v. 21.07.2017:
Zum Widerrufsrecht bei Kfz-Sachverständigengutachten und Mangelhaftigkeit bei abweichender Wertminderungsschätzung

Landgericht Wuppertal v. 26.04.2016:
Zur Wirksamkeit der erfüllungshalber erfolgten Abtretung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und Aktivlegitimation

Landgericht Arnsberg v. 16.03.2016:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von Nebenkosten und Wirksamkeit der Forderungsabtretung

Landgericht Düsseldorf v. 29.11.2016:
Zur Beweislast für Frontschäden nach Heckanstoß und Abgrenzung von Unfallschäden durch Sachverständigengutachten

Amtsgericht Wetter v. 18.12.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Ergänzungsgutachtens nach Verkehrsunfall bei technischen Einwendungen des Schädigers

Landgericht Wuppertal v. 10.12.2015:
Zum Nachweis der Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten bei Abtretung ohne Begleichung der Rechnung

Landgericht Aachen v. 27.11.2015:
Zur Darlegungslast und Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Indizwirkung der Rechnungshöhe

Amtsgericht Dortmund v. 26.11.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten und Wirksamkeit der Abtretung nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Hattingen v. 10.11.2015:
Zur Wirksamkeit der Abtretung von Sachverständigenkosten und zur Erforderlichkeit des Sachverständigenhonorars nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Leverkusen v. 28.10.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und Grenzen der Preiskontrolle durch den Schädiger

Amtsgericht Düsseldorf v. 24.09.2015:
Zur Wirksamkeit der Abtretung von Sachverständigenkosten und zum Umfang des Sachverständigenhonorars bei Pauschalvereinbarung

Amtsgericht Herne-Wanne v. 31.08.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Erkennbarkeit überhöhter Kosten für Laien; Abtretung

Amtsgericht Gummersbach v. 27.08.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen

Landgericht Hagen v. 20.08.2015:
Zur Erforderlichkeit und Kürzung von Sachverständigen-Nebenkosten bei fahrbereitem Fahrzeug und digitalen Fotos

Landgericht Hagen v. 20.08.2015:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigen-Nebenkosten; Fahrtkosten bei fahrtüchtigem Fahrzeug

Amtsgericht Essen-Steele v. 17.08.2015:
Zur Darlegungslast bei Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallrecht, wenn die Sachverständigenrechnung nicht beglichen wurde

Amtsgericht Wuppertal v. 05.08.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit überhöhter Sachverständigenkosten bei Abtretung des Anspruchs an den Sachverständigen und Gesamtschuldnerschaft

Amtsgericht Jülich v. 22.07.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und der Ermittlung der üblichen Vergütung mittels BVSK-Befragung.

Amtsgericht Ibbenbüren v. 22.06.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten trotz vorliegendem Kostenvoranschlag und Mietwagenkosten bei geringer Fahrleistung nach Verkehrsunfall.

Amtsgericht Bonn v. 17.06.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei fehlender Vergütungsvereinbarung und AGB-Einbeziehung

Amtsgericht Ibbenbüren v. 17.06.2015:
Zur Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Fahrzeugen und Erstattungsfähigkeit von Reparaturbestätigungskosten nach Eigenreparatur

Amtsgericht Eschweiler v. 15.05.2015:
Rechtsschutzversicherung: Erstattung von Sachverständigenkosten bei öffentlicher Bestellung ohne Bezug zum konkreten Sachgebiet

Landgericht Bielefeld v. 17.04.2015:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Bestimmtheit der Abtretung; Reichweite der Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Dortmund v. 16.04.2015:
Zur Berechnung und Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach BVSK-Tabellen

Landgericht Köln v. 16.04.2015:
Verkehrsunfall: Reparaturkosten (Verweisung auf freie Werkstatt), Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten

Amtsgericht Hattingen v. 24.02.2015:
Zur Schätzung der Angemessenheit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall anhand von Honorarumfragen (BVSK, VKS/BVK)

Amtsgericht Bonn v. 02.02.2015:
Zur Unwirksamkeit der Abtretung eines summenmäßig bestimmten Teils von Gesamtansprüchen aus Verkehrsunfall

Landgericht Dortmund v. 21.01.2015:
Zur Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters und der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Essen v. 13.01.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall bei Abgrenzung zum Bagatellschaden

Landgericht Arnsberg v. 02.12.2014:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall ohne konkrete Honorarvereinbarung

Amtsgericht Krefeld v. 20.10.2014:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit bei BVSK-Korridor und Zurückbehaltungsrecht

Amtsgericht Aachen v. 28.07.2014:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Keine Marktforschungspflicht des Geschädigten

Landgericht Arnsberg v. 03.06.2014:
Abtretung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Wirksamkeit der Forderungsabtretung und Einziehung durch Dritte (RDG)

Landgericht Arnsberg v. 03.06.2014:
Zur Abtretung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und der Bestimmung der üblichen Vergütung

Amtsgericht Paderborn v. 06.03.2014:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigen-Nebenkosten bei fehlender Erkundigung des Geschädigten über übliche Preise

Amtsgericht Bonn v. 17.02.2014:
Zur Prüfpflicht des Geschädigten bei Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und Kürzung bei willkürlicher Festsetzung

Landgericht Paderborn v. 26.08.2015:
Zur Erstattung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Wirksamkeit der Abtretung und Prüfung der Kostenhöhe

Landgericht Hagen v. 20.08.2015:
Zur Erforderlichkeit von Sachverständigen-Nebenkosten bei fahrbereitem Fahrzeug und computererstellten Gutachtenteilen

Amtsgericht Bochum v. 14.08.2015:
Zur Unbrauchbarkeit eines Schadensgutachtens bei manipuliertem Tachostand und unklarer Laufleistung des Unfallfahrzeugs

Amtsgericht Bergisch Gladbach v. 10.08.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und deren Berechnung anhand der BVSK-Honorarbefragung

Amtsgericht Düsseldorf v. 30.07.2015:
Fiktive Abrechnung von Unfallschäden: Verweis auf günstigere Werkstatt und Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

Amtsgericht Wuppertal v. 01.06.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Fahrzeugdemontage und Zweitgutachten nach Verkehrsunfall bei Restwertdifferenz

Landgericht Arnsberg v. 21.01.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten und Nebenkosten nach Verkehrsunfall; Aktivlegitimation bei Forderungsabtretung

Landgericht Duisburg v. 04.12.2014:
Zum Nachweis von Unfallschäden bei Vorschäden und der Abgrenzung von Altschäden sowie fehlerhaften Angaben gegenüber dem Sachverständigen

Amtsgericht Nettetal v. 20.10.2014:
Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfällen: Angemessenheit und Schätzung nach BVSK-Tabelle

Amtsgericht Dülmen v. 27.06.2014:
Zur fiktiven Abrechnung von Verbringungskosten, Ersatzteilaufschlägen, Umsatzsteuer, Nutzungsausfall und zusätzlichen Sachverständigenkosten

Landgericht Köln v. 14.05.2014:
Zur Aktivlegitimation bei Abtretung von Sachverständigenkosten und zum Umfang der Nebenkosten des Sachverständigenhonorars.

Amtsgericht Gummersbach v. 18.11.2013:
Zur Angemessenheit von Sachverständigenkosten bei Direktabrechnung durch den Sachverständigen nach Abtretung des Anspruchs

Amtsgericht Bochum v. 25.10.2011:
Zum Ersatz von Sachverständigenkosten bei Bagatellschäden und der Notwendigkeit eines Kurzgutachtens

Landgericht Bochum v. 19.04.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und der Wahlfreiheit des Geschädigten

Landgericht Hagen v. 28.03.2013:
Erstattungsfähigkeit von Kosten für vorgerichtliches Privatgutachten bei Verdacht auf manipuliertem Verkehrsunfall

BVerfG v. 21.03.2013:
Rechtsschutzgleichheit bei Ablehnung von Prozesskostenhilfe für Sachverständigengutachten wegen geringen Streitwerts

Amtsgericht Düsseldorf v. 18.03.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Reparatur- und Sachverständigenkosten sowie merkantilem Minderwert nach Verkehrsunfall

Landgericht Köln v. 02.01.2013:
Zur Angemessenheit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und Heranziehung der BVSK-Honorarbefragung

Landgericht Münster v. 21.12.2012:
Zur Angemessenheit von Sachverständigenkosten; Gesprächsergebnis C. und Versicherungen als Schätzgrundlage

Amtsgericht Kerpen v. 14.11.2012:
Umfang der fiktiven Abrechnung von Sachschäden und Erstattungsfähigkeit von Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer v. 02.10.2012:
Parkschaden durch Türöffnen: Kompatibilität der Schäden und Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten

Amtsgericht Münster v. 25.09.2012:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten: Kriterien der Erforderlichkeit und Risikoverteilung bei überhöhten Gutachten

Amtsgericht Hamm v. 23.08.2012:
Unbrauchbarkeit eines Sachverständigengutachtens wegen gravierender Fehler in der Schadenskalkulation und Minderung des Honorars

Amtsgericht Köln v. 31.07.2012:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

Amtsgericht Neuss v. 22.02.2012:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei überhöhter Forderung und Vorschäden nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Bonn v. 24.01.2012:
Zur Wirksamkeit der Abtretung von Sachverständigenkosten an den Gutachter und deren Erstattungsfähigkeit nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Köln v. 11.01.2012:
Zur Notwendigkeit des Türersatzes nach Unfall und zur Erstattungsfähigkeit eines ergänzenden Sachverständigengutachtens

Amtsgericht Essen v. 05.07.2011:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfällen trotz objektiver Ungeeignetheit des Gutachtens

Amtsgericht Dortmund v. 24.01.2011:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und deren Bemessung nach BVSK-Honorarbefragung

Amtsgericht Bonn v. 21.12.2010:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfallschäden und Bagatellschadensgrenze

OLG Hamm v. 06.12.2010:
Zur Erforderlichkeit von Gutachten zum Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschaden bei anwaltlicher Vertretung

Amtsgericht Dortmund v. 22.09.2010:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Angemessenheit und Wirksamkeit der Sicherungsabtretung

Amtsgericht Duisburg v. 08.06.2010:
Abtretung von Sachverständigenkosten und Angemessenheit des Sachverständigenhonorars nach BVSK-Tabellen

Landgericht Dortmund v. 12.04.2010:
Sachverständigenkosten bei geringem Fahrzeugschaden; Orientierung an BVSK-Honorarbefragung

Amtsgericht Düsseldorf v. 02.03.2010:
Zweifel an der Verwertbarkeit der BVSK-Honorarbefragung zur Bestimmung üblicher Sachverständigenkosten

Amtsgericht Wetter v. 28.05.2013:
Beweislast für unfallbedingte Schäden; Erstattungsfähigkeit von Reparaturbestätigungskosten ohne Aufforderung

Amtsgericht Essen v. 11.12.2012:
Kein Schadensersatz bei unzureichender Darlegung von Vorschäden am Fahrzeug und deren Reparatur

Amtsgericht Coesfeld v. 26.11.2012:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall bei Nicht-Bagatellschaden

OLG Düsseldorf v. 10.07.2012:
Zur Darlegungs- und Beweislast bei überlappenden Vorschäden und verschwiegenen Vorschäden im Verkehrsunfallrecht

OLG Düsseldorf v. 03.07.2012:
Zur Schadensberechnung nach Verkehrsunfall: Reparaturkosten auf Basis gerichtlichen Gutachtens und Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Gutachterkosten

Amtsgericht Dortmund v. 15.06.2012:
Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Ergänzungsgutachten nach Verkehrsunfall bei Einwänden des Haftpflichtversicherers

Landgericht Köln v. 04.06.2012:
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufdeckung von Vorschäden ohne formelle Einführung in den Prozess

Amtsgericht Dortmund v. 03.04.2012:
Nachweis des Schadensumfangs bei Kollision beim Rückwärtsfahren; Erstattungsfähigkeit eines überhöhten Sachverständigengutachtens

Amtsgericht Krefeld v. 01.02.2012:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei unbrauchbarem Gutachten ohne Verschulden des Geschädigten

Amtsgericht Köln v. 10.01.2012:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Gutachtenfotos

Amtsgericht Bonn v. 05.12.2011:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und Grenzen der Schadensminderungspflicht

OLG Hamm v. 10.11.2011:
Quotierung von Sachverständigenkosten bei Mithaftung nach Verkehrsunfall

Landgericht Düsseldorf v. 27.10.2011:
Zur Schadensberechnung nach Verkehrsunfall: Abgrenzung unfallbedingter Schäden und Erstattungsfähigkeit eines fehlerhaften Privatgutachtens

Amtsgericht Köln v. 04.08.2011:
Zur Schadensminderungspflicht bei Gutachtenerstellung und Wiederbeschaffung sowie zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

Landgericht Wuppertal v. 09.06.2011:
Zur Haftungsverteilung bei ungeklärtem Unfallhergang und voller Erstattung von Sachverständigenkosten trotz Mithaftung

Amtsgericht Arnsberg v. 02.12.2010:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Bagatellschäden unter 700 EUR

Amtsgericht Dortmund v. 04.02.2010:
Angemessenheit und Schätzung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Bochum v. 30.12.2009:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei nicht sofort erkennbarem Bagatellschaden nach Verkehrsunfall

Landgericht Düsseldorf v. 02.11.2009:
Zusätzliche Gebühr bei Entbehrlichwerden der Hauptverhandlung durch anwaltliche Tätigkeit; Notwendigkeit der Verteidigeranwesenheit bei Sachverständigenbesichti

Amtsgericht Dortmund v. 26.10.2009:
Zur Angemessenheit von Sachverständigenhonoraren nach Verkehrsunfall und Erstattungsfähigkeit von Sonderkosten

Amtsgericht Gelsenkirchen v. 27.09.2009:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Bagatellschäden unter 800 EUR nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Iserlohn v. 27.01.2009:
Zur Schätzung überhöhter Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfallschäden nach § 287 ZPO

Amtsgericht Düsseldorf v. 03.12.2008:
Unbrauchbarkeit eines privaten Sachverständigengutachtens bei Berücksichtigung von Vorschäden; keine Erstattung der Gutachterkosten.

Amtsgericht Hagen v. 27.10.2008:
Zur Schätzung von Gutachterkosten bei Kfz-Schaden anhand der BVSK-Tabelle

Amtsgericht Bochum v. 22.10.2008:
Zur Erstattungsfähigkeit überhöhter Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Grenzen der Preiskontrolle durch Gericht und Schädiger

Amtsgericht Witten v. 19.09.2008:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Keine Pflicht zur Wahl des preiswertesten Gutachters

Amtsgericht Recklinghausen v. 14.02.2008:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Übliches Honorar und Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Krefeld v. 06.06.2007:
Fiktive Schadensberechnung nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Kosten markengebundener Fachwerkstätten und Zweitgutachten

Landgericht Krefeld v. 20.12.2007:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Pflicht zur Preisvergleichung

Amtsgericht Recklinghausen v. 23.11.2006:
Zur Angemessenheit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und deren Erstattungsfähigkeit

Amtsgericht Dortmund v. 12.09.2006:
Zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines Unfallfahrzeugs und der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

Amtsgericht Witten v. 08.06.2006:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall bei Honorarvereinbarung nach Schadenshöhe und Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Coesfeld v. 06.06.2006:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten und deren Fahrtkosten bei Verkehrsunfallschäden

Amtsgericht Aachen v. 21.04.2006:
Zum Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs mit Vorschaden und Eigenreparatur nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Detmold v. 14.01.2006:
Berechnung des Kfz-Sachverständigenhonorars: Zeitaufwand statt prozentualer Schadenshöhe

Landgericht Düsseldorf v. 20.08.2008:
Schadensabgrenzung bei Türschlag gegen geparktes Fahrzeug; Sachverständigenkosten bei Bagatellschaden

Amtsgericht Lemgo v. 12.05.2005:
Sachverständigenkosten und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Kerpen v. 29.03.2005:
Haftpflichtversicherung nicht geschützter Dritter im Sachverständigenvertrag des Geschädigten

Amtsgericht Witten v. 17.02.2005:
Zur Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Kostenpauschale, Sachverständigenkosten und fiktive Abrechnung von Reparaturkosten

Amtsgericht Köln v. 18.03.2008:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei fehlerhaftem Gutachten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Hamm v. 06.06.2007:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Honorarberechnung nach Schadenshöhe und von Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

Amtsgericht Düsseldorf v. 30.03.2007:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigen- und Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall unter Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht

Landgericht Duisburg v. 08.03.2007:
Zur fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Bochum v. 17.05.2006:
Zur fiktiven Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Sachverständigenkosten und Anrechnung des Restwertangebots

Amtsgericht Dortmund v. 31.08.2005:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei mangelhaftem Gutachten und fehlendem Auswahlverschulden des Geschädigten

Amtsgericht Aachen v. 17.08.2005:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigen- und Anwaltskosten im Kaskoversicherungsfall nach Verkehrsunfall

Landgericht Bochum v. 10.01.2006:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei wirtschaftlichem Totalschaden und Auslegung von Abfindungserklärungen

OLG Düsseldorf v. 25.01.2006:
Zur Sachverständigenvergütung bei der Rekonstruktion von Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren

Amtsgericht Stuttgart v. 16.12.2025:
Zum Sachverständigenrisiko bei Rückabtretung von Ansprüchen auf Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Bad Kreuznach v. 25.07.2014:
Achsvermessung

Landgericht Frankenthal v. 12.03.2014:
Anmeldekosten

Landgericht Braunschweig v. 31.07.2015:
Schwerlasttransporte

Amtsgericht Köln v. 31.05.2016:
Reparaturbestätigung

Landgericht Saarbrücken v. 19.10.2012:
Kfz-Sachverständigenkosten

Landgericht Heidelberg v. 28.01.2005:
Reparaturkosten

OLG Karlsruhe v. 01.02.2005:
Privatgutachten (Kosten)

Landgericht Rottweil v. 03.06.2003:
Anmeldekosten

Amtsgericht Göppingen v. 12.11.2004:
Internet-Restwertangebote

Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz v. 20.04.2005:
Bagatellschadensgrenze (SV-Kosten)

Landgericht Mannheim v. 16.06.2005:
Bremsweg

Amtsgericht Stuttgart v. 17.08.2005:
Achsvermessung

Landgericht Mannheim v. 30.06.2006:
Kfz-Sachverständiger

OLG Stuttgart v. 14.12.2010:
Sachverständigenbeweis

Landgericht Bonn v. 29.07.2015:
Abtretung

Landgericht Bonn v. 29.07.2015:
Abtretung

Landgericht Bonn v. 29.07.2015:
Abtretung

Landgericht Wuppertal v. 18.12.2014:
Kfz-Sachverständiger

Amtsgericht Kehl v. 12.12.2011:
Fahrzeugschaden

Amtsgericht Aachen v. 18.04.2013:
Reparatur in Eigenregie

Amtsgericht Bergisch Gladbach v. 02.02.2012:
Gutachterkosten

Landgericht Düsseldorf v. 24.01.2008:
Internet-Restwertangebote

Amtsgericht Lemgo v. 18.03.2004:
Kosten des Sachverständigen

OLG Köln v. 30.01.2004:
Versicherungsbetrug

Amtsgericht Duisburg v. 02.12.2003:
Kosten des Sachverständigen

Amtsgericht Essen v. 02.07.2003:
Wiederbeschaffungswert (Fzg-Schaden)

Amtsgericht Düsseldorf v. 20.06.2003:
Krad

OLG Düsseldorf v. 27.02.2003:
Auslagenpauschale

Amtsgericht Köln v. 28.11.2002:
Rückstufungsschaden

Amtsgericht Hagen v. 21.10.2002:
Auswahl Kfz.-Sachverständiger

Amtsgericht Siegburg v. 28.06.2002:
Gutachterkosten

Amtsgericht Essen-Steele v. 06.02.2002:
Achsvermessung

Amtsgericht Leverkusen v. 17.01.2002:
Fahrzeugschaden

Amtsgericht Düsseldorf v. 27.04.2001:
Reparaturschaden

OLG Hamm v. 19.03.2001:
Privatgutachten (Kosten)

OLG Hamm v. 28.03.2000:
Ummeldekosten

OLG Hamm v. 26.01.2000:
Anmeldekosten

OLG Köln v. 25.08.1999:
Versicherungsbetrug

Amtsgericht Aachen v. 02.10.1995:
Prognoserisiko (SV-Gutachten)

Amtsgericht Nettetal v. 20.02.1990:
Bremsweg

Amtsgericht Essen v. 30.07.1987:
Kreditkosten

Landgericht Düsseldorf v. 08.11.1985:
Anmeldekosten

OLG Stuttgart v. 31.01.2019:
Unfallanalytik

BGH v. 09.07.2025:
Kraftfahrtversicherung

Landgericht Bielefeld v. 23.01.2023:
Kosten des Sachverständigen

Amtsgericht München v. 29.04.2024:
Kfz-Sachverständigenkosten

OLG Celle v. 19.10.2023:
Feinstaubplakette

Amtsgericht Stade v. 01.07.2025:
Reparaturwerkstatt

Amtsgericht Frankenthal v. 09.02.2023:
Schadensminderung

Landgericht Magdeburg v. 08.04.2025:
Zeithonorar

Amtsgericht Quedlinburg v. 21.10.2024:
Kfz-Sachverständigenkosten

Amtsgericht Halberstadt v. 17.10.2024:
Gutachterkosten

Amtsgericht Niebüll v. 03.04.2025:
Sofortiges Anerkenntnis

Landgericht Saarbrücken v. 30.10.2025:
Kfz-Sachverständigenkosten

Landgericht Saarbrücken v. 24.04.2025:
Kfz-Sachverständigenkosten

Verwaltungsgericht Weimar v. 24.09.2015:
Kostenbescheid nach § 25 a StVG

Amtsgericht Kassel v. 22.06.2023:
Achsvermessung

Landgericht GieBen v. 14.09.2022:
Sprinter

Landgericht Frankfurt am Main v. 14.04.2021:
Kfz-Sachverständigenkosten

Landgericht Hanau v. 21.03.2019:
Abmeldekosten

Amtsgericht GieBen v. 28.05.2018:
Kfz-Sachverständigenkosten

Amtsgericht Alsfeld v. 19.10.2015:
Mittlere Stundensätze

Amtsgericht Fürth v. 04.02.2015:
Ersatz von Anwaltskosten

Amtsgericht Kassel v. 20.10.2014:
Schadensminderung

Amtsgericht GieBen v. 02.09.2014:
Reparaturschaden

Amtsgericht Dieburg v. 20.02.2013:
Kfz-Sachverständigenkosten

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein v. 25.01.2022:
Schadensminderung

Amtsgericht Paderborn v. 14.11.2018:
Notreparatur

OLG Hamm v. 31.08.2018:
Unfallmanipulationen

BVerwG v. 09.05.2019:
Eilverfahren

Landgericht Coburg v. 01.04.2021:
Honorarvereinbarung (RA)

Landgericht Hamburg v. 14.02.2017:
Rechtsanwaltsgebühren

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 24.09.2013:
Kosten des Sachverständigen

Amtsgericht Neubrandenburg v. 24.08.2010:
Kfz-Sachverständiger

Landgericht Hamburg v. 09.04.2015:
Halterauskunft

OLG Koblenz v. 20.04.2015:
Kfz-Sachverständigenkosten

Landgericht Saarbrücken v. 10.02.2012:
Unfallersatztarif

Amtsgericht Frankenthal v. 08.03.2023:
UPE-Aufschläge

Landgericht Rottweil v. 07.02.2024:
130-Prozent-Grenze

Amtsgericht Frankfurt am Main v. 07.10.2025:
Werkstattrisiko

Landgericht Saarbrücken v. 08.04.2022:
Werkstattrisiko

Landgericht Saarbrücken v. 02.07.2021:
Desinfektionskosten

Amtsgericht Dillingen an der Donau v. 22.06.2022:
Desinfektionskosten

Amtsgericht Frankenthal v. 18.07.2018:
UPE-Aufschläge

AG Saarbrücken v. 17.12.2025:
Abtretung

AG Berlin-Mitte v. 26.03.2026:
Sachverständigenkosten

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