1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 14.939,69 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.09.2012 zu zahlen,
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2. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 6.666,67 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.09.2012 zu zahlen,
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3. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von 871,87 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.09.2012 zu zahlen.
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