Ein Vorhofflimmern tritt in den meisten Fällen plötzlich und unerwartet auf. Auslösende Ursachen, die unmittelbar zum Vorhofflimmern führen, sind nur in wenigen Fällen bekannt. Sofern ausnahmsweise ein solcher "Trigger" vorliegt, tritt das Vorhofflimmern unmittelbar oder kurz danach auf. Bei einem Schlaganfall als Folge eines Vorhofflimmerns zwei Wochen nach einem Unfall ist ein Ursachenzusammenhang eher unwahrscheinlich. |
das angefochtene Urteil abzuändern, soweit zu seinem Nachteil entschieden wurde, und die Beklagten insoweit nach seinen zuletzt gestellten Anträgen in I. Instanz zu verurteilen, hilfsweise das angefochtene Urteil aufzuheben, soweit zum Nachteil des Klägers zu 2) entschieden wurde, und den Rechtsstreit insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen. |
die Berufung zurückzuweisen. |