Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, die Geschwindigkeitsberechnung mittels ProViDa dergestalt vorzunehmen, dass aus dem gefertigten Video nachträglich eine Auswertungsstrecke festgelegt wird und für diese Strecke dann mittels Bildzähler eine Geschwindigkeitsberechnung anhand des Videos stattfindet. |