1. | Bei der automatischen Rotlichtüberwachung mit dem Laserscanner Poliscan FM1 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. |
2. | Es bedarf bei einem vorgeworfenen Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften im Urteil keiner Ausführungen zur Dauer der Gelbphase, der zulässigen und vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit und seinem Abstand von der Ampel bei deren Umschalten auf Rotlicht. Denn innerorts kann grundsätzlich von einer nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einer Gelbphase von drei Sekunden ausgegangen werden, was eine gefahrlose Bremsung ermöglicht. |
- | Abzug der Messbilder des Betroffenen (unbearbeitetes Foto) mit allen vier Bildrändern mit aktueller Tuff-Viewer Version unter Einblendung der ab der Softwareversion 1.5.5 typischen Hilfslinie mit Wasserzeichen, Signatur, Verschlüsselung in Farbe, |
- | XML-Datei mit allen Daten zur Einzelmessung des Betroffenen. |