Steht aufgrund der Ermittlungen im Strafverfahren und eigener Einlassung des Betroffenen Kokainkonsum über einen längeren Zeitraum fest, kann nach vorausgegangenem Entzug der Fahrerlaubnis die für die Wiedererteilung nötige Fahreignung nur dadurch erlangt werden, dass die erforderliche Stabilität der Drogen- und Alkoholabstinenz durch eine suchttherapeutische Maßnahme, eine Psychotherapie oder einen fachlichen Beratungsprozess unterstützt wird.
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