1. |
Die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld aber mindestens 8.500,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.9.2017 zu zahlen.
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2. |
Die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 53.198,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.9.2017 zu zahlen.
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3. |
Die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 1.968,75 ÿ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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