| 1. | Die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld aber mindestens 8.500,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.9.2017 zu zahlen. 
 
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| 2. | Die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 53.198,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.9.2017 zu zahlen. 
 
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| 3. | Die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 1.968,75 ÿ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. 
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