Auch Desinfektionskosten zählen zu den erforderlichen Wiederherstellungskosten.
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den Rechtsstreit an das Amtsgericht München zu verweisen, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 81 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
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die Klage abzuweisen.
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