1. | Bei fahrlässiger Tötung in -Tateinaheit mit Straßenverkehrsgefährdung kann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten angemessen sein. |
2. | Die vom ESP-Steuergerät eines Pkw aufgezeichneten und von einem Sachverständigen ausgelesenen Daten können in einem Strafprozess verwertet werden. |