Der Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung nach §§ 826, 31 BGB eines Käufers eines Fahrzeugs, das eine fehlerhafte Motorsteuerung aufwies, entfällt nicht durch dessen zwischenzeitlichen Weiterverkauf.
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1. |
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan mit der Fahrgestellnummer ... an den Kläger 33.540,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.11.2018 [nach Klageerweiterung: seit 23.03.2009] zu zahlen.
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2. |
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 22.11.2018 mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 bezeichneten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.
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3. |
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwalts H. in Höhe von 2.033,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit freizustellen.
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die Klage abzuweisen.
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1. | Die Beklagte hat an den Kläger zu zahlen 7.236,19 € nebst hieraus Zinsen zu 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 24.01.2019 sowie weitere 4% Zinsen aus 33.540,00 € vom 23.03.2009 bis zum 23.01.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw VW Tiguan 2.0 TDI (FIN: ...). |
2. | Daneben hat die Beklagte den Kläger in Höhe weiterer 1.698,13 € (vorgerichtliche Kosten seines Anwalts) freizustellen. |
3. | Festgestellt wird, dass die Beklagte mit der Annahme des in Ziffer 1 genannten Fahrzeugs seit 21.11.2018 in Verzug ist. |
4. | Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
Unter Abänderung des am 29.07.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen 9 O 8796/18, wird die Beklagte verurteilt, weitere 21.183,81 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2019 zu zahlen. |
die klägerische Berufung zurückzuweisen. |
das angefochtene Urteil im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen. |
Nutzungsvorteil = [Bruttokaufpreis x gefahrene Strecke (seit Erwerb) ] / erwartete Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt. |
[folgt eine für die laufende Wiedergabe im Smartphone zu breite Abbildung, die durch Anklicken in einem neuen Tab geöffnet wird] |