Der rechtsfehlerhafte Erlass einer Gutachtensanordnung bedeutet nicht (konkludent) elnen Verzicht auf die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 7 FeV. Ein Verzicht muss von der Behörde durch einen Verwaltungsakt verbindlich erklärt werden. Die Entscheidung für eine bestimmte behördliche Maßnahme oder deren Ausführung beinhaltet nicht automatisch und ohne besonderen Anhaltspunkt eine Entscheidung gegen alle sonst in Betracht kommenden Maßnahmen bzw. den Verzicht hierauf.
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