1. |
Hinsichtlich des genauen Grades der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss, kommt es - wie unmittelbar § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV entnommen werden kann - auf die besonderen Umstände jedes Einzelfalls an; der Beibringungsanordnung muss sich indes zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf welche Weise geklärt werden soll.
| 2. |
Die scharfe Sanktion des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV setzt grundsätzlich eine vollständig rechtmäßige Gutachtensanordnung voraus; es kann dem Betroffenen nicht zugemutet werden, selbst entsprechende rechtliche Differenzierungen vorzunehmen und letztlich klüger und präziser sein zu müssen als die Fachbehörde.
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"ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen A und B in Frage stellen?" |
"...der in den letzten Jahren in einem regelmäßigen mehrtägigen Dauerkonsum von Kokain in Begleitung massiven Alkoholkonsums gipfelte. Eine erfolgreiche Bearbeitung Ihres Drogen- und Alkoholproblems hatte zu der Zeit noch nicht stattgefunden...Dem Beschluss vom 21. Dezember 2015 von der Staatsanwaltschaft Flensburg konnte ich entnehmen, dass Sie bereits im Alter von 13 Jahren begonnen haben, THC und Alkohol zu konsumieren und im Alter von 16 Jahren der BTM-Konsum gesteigert wurde auf zwei Gramm Kokain und mindestens drei bis fünf Ecstasy-Tabletten täglich sowie regelmäßig Speed, aber auch LSD und MDMA. Die synthetischen Drogen sollen Sie häufig bis zur völligen Erschöpfung und bis zum körperlichen Zusammenbruch konsumiert haben. Zu dem Kokain konsumierten Sie regelmäßig Whisky." |
"ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel (z.B. Medikamente, Drogen pp.) führen wird, bzw. liegen als Folge unkontrollierten Konsums derartiger Stoffe Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen?" |
"liegt bei dem Untersuchten ein hohes Aggressionspotenzial vor? Kann der Untersuchte trotz des evtl. festgestellten hohen Aggressionspotentials ein Kraftfahrzeug der Klassen A und B weiterhin sicher führen?" |