1. | Eine Scheibenwischerverwarnung stellt im Falle eines Parkverstoßes keine Anhörung des Halters dar. |
2. | Eine schriftliche Anhörung des Halters hat innerhalb von 2 Wochen nach dem Parkverstoß zu erfolgen. |
3. | Ohne eine rechtzeitige Anhörung des Halters darf ein Kostenbescheid nach § 25a StVG gegen den Halter nicht erlassen werden. |