Die strafrechtlichen Rückrechnungsregeln finden im Zivilrecht nur eingeschränkt Anwendung |
festzustellen, daß er nicht verpflichtet sei, der Beklagten aufgrund des bestehenden Haftpflichtversicherungsverhältnisses unter der Police Nr.: ... im
Hinblick auf das Schadensereignis vom 25. November 2006 an die Geschädigten gezahlte Aufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro zurückzuzahlen. |
die Klage abzuweisen. |