Der Tatrichter muss sich nach einem von einem Taxifahrer schuldhaft verursachten Fußgängerunfall mit den Vorstellungen des Taxifahrers beim Zurücklassen des verletzt liegengebliebenen Fußgängers befassen, um beurteilen zu können, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Verurteilung wegen eines Tötungsversuchs durch Unterĺassen aus dem Gesichtspunktin Betracht kommen, eine möglicherweise für den Geschädigten bestehende Lebensgefahr entgegen einer aus seinem vorangegangenen pflichtwidrigen Gefährdungsverhalten resultierenden Handlungspflicht nicht abzuwenden. |