1. | Wer unter einer schizoaffektiven Störung mit gegenwärtig schizomanischer Episode leidet, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.Die bedingte Wiedererlangung der Fahreignung für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und Ts ist möglich nach dem Abklingen der schizomanischen Episoden und anhaltender psychiatrischer Stabilisierung unter regelmäßigen fachärztlichen Kontrollen. |
2. | Wird der Fahrerlaubnisbehörde ein Fahreignungsgutachten direkt durch die begutachtende Fachärztin zugeleitet, hängt dessen Verwertbarkeit durch die Fahrerlaubnisbehörde maßgeblich davon ab, ob das Gutachten den in § 11 Abs. 5 FeV i. V. m. Anlage 4a zur Fahrerlaubnisverordnung geregelten Anforderungen entspricht. |